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Testmaßnahmen

Der Leistungsumfang der Testmaßnahmen wird in der „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt I (2006) vom 10.10.2006, Seite 2199 ff.) festgelegt.

Die elektronische Gesundheitskarte, die dazugehörige Telematikinfrastruktur sowie die mit der Karte nutzbaren Anwendungen werden vor der flächendeckenden Einführung ausführlich getestet.

Zunächst prüft die gematik die auf Basis der Spezifikationen hergestellten Komponenten und Dienste auf ihre Basisfunktionalitäten. Daran schließen sich praktische Tests mit Anwendern der Telematikinfrastruktur an, bevor in verschiedenen Testregionen in Deutschland mit Echtdaten von Versicherten das Zusammenspiel zwischen den Beteiligten getestet wird.

 

Aktuelles

02.03.2010 - gematik auf der TeleHealth - Programm - Halle 8 Stand A 04
09.02.2010 - Weitere Zulassung für Herausgeber der eGK-Generation 1 erteilt
18.12.2009 - Sesames Award für gematik
01.10.2009 - Information zur Geschäftsführung
03.08.2009 - gematik Zulassungspolicies