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Anwendungen

Die zur Verfügung stehenden Anwendungen mit der elektronischen Gesundheitskarte lassen sich in Pflichtanwendungen und freiwillige Anwendungen unterscheiden.

Die Pflichtanwendungen sind für alle Versicherten gleich. Dazu zählen die Übermittlung der Versichertendaten mit der elektronischen Gesundheitskarte, das elektronische Empfangen und Einlösen eines Rezeptes mit der eGK sowie die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite der Karte.

Über die Nutzung der freiwilligen, medizinischen Anwendungen entscheidet der Versicherte ganz allein. Nur mit seiner Zustimmung können Notfalldaten auf der Karte hinterlegt oder eine Arzneimitteldokumentation durch behandelnde Ärzte oder Apotheker angelegt werden.

Sowohl die Pflichtanwendungen als auch Notfalldaten und Arzeimitteldokumentation sind unmittelbar nach der flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verfügbar. Weitere medizinische Anwendungen wie der elektronische Arztbrief, Patientenquittung und elektronische Patientenakte folgen schrittweise. 

 

 

 

 

 

Aktuelles

02.03.2010 - gematik auf der TeleHealth - Programm - Halle 8 Stand A 04
09.02.2010 - Weitere Zulassung für Herausgeber der eGK-Generation 1 erteilt
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01.10.2009 - Information zur Geschäftsführung
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