Release RVO 1 - offline
Releasebeschreibung
Der Leistungsumfang des Releases wird festgelegt in der „Verordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt I (2006) vom 10.10.2006, Seite 2199 ff.).
Er beschränkt sich für Release RVO 1 auf den in §4, Satz (2), definierten Abschnitt zur Testung der elektronischen Gesundheitskarte ohne Netzzugang für die in §291 Abs. 1 Satz 3 SGB V genannten Zwecke (kurz: Versichertenstammdaten VSD), für die Übermittlung der ärztlichen Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel mit Ausnahme von Betäubungsmitteln gemäß §291a Abs. 2 Satz 1 SGB V (kurz: Verordnungsdaten VOD) über die eGK und für Anwendungen nach §291a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB V (Daten für die Notfallversorgung NFD).
Hier finden Sie die Definition für Release RVO 1.
Ergänzende Hinweise des BMG zu den Vorgaben für die Testmaßnahmen
[Download]
Releasestand RVO 1.3.1 vom 06.07.2007 (zuletzt aktualisiert 19.01.2009)