Zulassung
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen über Zulassungen für Komponenten, Dienste und Prozesse für die Telematikinfrastruktur.
Nach § 291a Abs. 7 S. 2 SGB V sowie der Rechtsverordnung über Testmaßnahmen für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte vom 5. Oktober 2006 [RVO2006] obliegt es der gematik, die Regelungen zur Schaffung einer interoperablen und kompatiblen Telematikinfrastruktur zu treffen, die Einführung zu koordinieren und die Betriebsverantwortung zu übernehmen. Die gematik hat in diesem Rahmen zu gewährleisten, dass die angebotenen Produkte und Dienstleistungen den definierten Anforderungen insbesondere im Hinblick auf Interoperabilität und Sicherheit entsprechen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurde die gematik gesetzlich verpflichtet, Produkte und Betriebsdienstleistungen für ihren Einsatz in der Telematikinfrastruktur zuzulassen.
Zulassungspolicies
Die gematik hat Richtlinien definiert, die sie bei der Erteilung von Zulassungen und der Duchführung des Zulassungsverfahrens beachtet: