KIM
Sichere E-Mail-Kommunikation in der Versorgung
KIM - Kommunikation im Medizinwesen
Keine Arztbriefe mehr per Post, keine Befunde mehr per Fax: Mit KIM können wichtige Dokumente und Nachrichten sicher und bequem per E-Mail versendet werden. Auch Prozesse lassen sich durch KIM digitalisiert und automatisiert unterstützen. Der E-Mail-Dienst lässt sich in die Primärsysteme von Praxen, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen integrieren. So können mit KIM medizinische Informationen und Dokumente sicher und schnell übermittelt werden – von Mensch zu Mensch und von System zu System.
Vorteile von KIM
Datenschutz & Sicherheit
| Herkömmliche E-Mail | KIM | |
| Software | Primärsystem mit E-Mail-Funktion oder Standard-E-Mail-Programm | Primärsystem mit E-Mail-Funktion oder Standard-E-Mail-Programm |
| Anbieter | beliebig | nur zugelassene KIM-Anbieter |
| Geeignet für Patientendaten |
nein unsicheres Übermittlungsverfahren |
ja sicheres Übermittlungsverfahren |
| Nutzendenkreis |
ohne Prüfung ohne Prüfung |
ja ausschließlich Nutzende des Gesundheitswesens durch Eintrag im KIM-Adressverzeichnis (SMC-B/HBA-Berechtigte) |
| Datenschutz |
ohne Schutz, Unbefugte können mitlesen ohne Schutz, Unbefugte können mitlesen |
Ja vertraulich, Entschlüsselung nur durch Empfänger möglich |
| Sicherheit |
ohne verlässliche Absenderangabe bzw. Prüfung, ob Inhalte manipuliert wurden ohne verlässliche Absenderangabe oder Prüfung, ob Inhalte manipuliert wurden |
Ja Absender- und Empfängerangaben sind signiert und geprüft und so vor Manipulation geschützt |
Anwendergruppen im zentralen TI-Adressbuch
Der Verzeichnisdienst (VZD) ist das zentrale Adressbuch für die Telematikinfrastruktur (TI) und listet Einrichtungen auf, die an die TI angebunden sind und eine KIM-Adresse haben. Dank VZD können Praxen, Krankenhäuser, Geburtshilfen, Reha-Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Apotheken, aber auch Kammern, Krankenkassen und gesetzliche Unfallversicherungen miteinander in einen sicheren Austausch treten.
KIM einrichten
Bevor Sie KIM einrichten, benötigen Sie einen Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Ist dieser vorhanden, können Sie KIM mit Unterstützung Ihres IT-Dienstleisters unkompliziert einrichten.
FAQ
Sofern Dokumente wie z.B. ein eArztbrief oder eine eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Behandlungszimmer signiert werden sollen, ist es erforderlich, je ein Kartenterminal für die Eingabe der PIN vorzusehen.
Grundsätzlich genügt pro Praxis eine Adresse, welche an die SMC-B gekoppelt ist. Man kann aber je nach Bedarf weitere E-Mailadressen einrichten.
Im KIM-Verzeichnisdienst steht eine umfangreiche Suchfunktion mit verschiedenen kombinierbaren Suchkriterien zur Verfügung, auch eine Freitextsuche.
Für die behandlungsbezogene Kommunikation zwischen Leistungserbringenden über KIM ist in der Regel keine gesonderte neue Einwilligung erforderlich. Patientinnen und Patienten sind im Rahmen der Datenschutz-Informationspflichten zu informieren, ein geäußerter Widerspruch bzw. entgegenstehender Patientenwille ist zu beachten. Für Einzelfälle außerhalb der Behandlung (z. B. bestimmte Auskünfte an Versicherungen) können Einwilligungen erforderlich sein - hierzu sollten die Datenschutzverantwortlichen der eigenen Einrichtung/KV konsultiert werden.