Widerspruch

Welchen Funktionen und Zugriffen Versicherte widersprechen können

Die ePA für alle hat viele Vorteile und bietet sowohl den behandelnden Personen als auch den Patientinnen und Patienten einen Überblick über relevante Daten und Dokumente. Die Entscheidung, die ePA nutzen zu wollen, liegt bei den Patientinnen und Patienten. Sie können sowohl der ePA für alle als Ganzes, aber zum Beispiel auch einzelnen Funktionen oder dem Zugriff durch eine spezielle med. Einrichtung widersprechen. Was alles möglich ist und wo der Widerspruch eingelegt werden kann, zeigt unsere Info-Seite.

Diese Widerspruchsmöglichkeiten gibt es:

Widerspruch gegen…

Wo legen Patient:innen Widerspruch ein?

Was ist die Folge?

Anlegen der ePA für alle Krankenkasse Es wird keine ePA angelegt.
bestehende ePA ePA-App oder Krankenkasse/ Krankenversicherung Das bestehende ePA-Aktenkonto einschließlich aller Inhalte wird gelöscht. Die Nutzung der ePA ist nicht mehr möglich. Zudem werden alle Daten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (bspw. für die Forschung oder Zwecke im öffentlichen Interesse) gelöscht.
Zugriff auf ePA durch eine med. Einrichtung ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse Die jeweilige med. Einrichtung kann bis auf Widerruf nicht mit der ePA arbeiten. Daten aus der aktuellen Behandlungssituation werden nicht in die ePA übertragen.
Einstellen von Dokumenten durch eine med. Einrichtung Mündlich während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs * Die jeweilige medizinische Einrichtung befüllt die ePA nicht mit Daten und Dokumenten aus der aktuellen Behandlung.
Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse E-Rezept-Daten werden weiterhin übermittelt und sind für die Patientin bzw. den Patienten in der Medikationsliste einsehbar. Die Medikationsliste ist aber für med. Einrichtungen nicht einsehbar. Bis dahin gespeicherte Daten für den Medikationsplan (eMP) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden gelöscht.
Automatisiertes Einstellen von E-Rezept-Daten ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden nicht in die ePA übertragen und, wenn bereits vorhanden, gelöscht. Auch Daten zum eMP und AMTS werden, falls vorhanden, gelöscht.
Zugriff einzelner med. Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationspozesses Während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs Das Personal in einzelnen med. Einrichtungen kann nicht auf den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA für alle (Medikationsliste und Medikationsplan) zugreifen. (ab ePA-Version 3.1)
Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung ePA-App oder der Krankenkasse/ Krankenversicherung Es werden keine (weiteren) Abrechnungsdaten in das ePA-Aktenkonto der Patientin bzw. des Patienten geladen.
Sekundärnutzung ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse Es werden keine Versorgungsdaten mehr an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Alle bereits weitergeleiteten Daten werden gelöscht.

*Für die Speicherung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen des Gendiagnostikgesetzes (§353 (3) SGB V) ist eine schriftliche Einwilligung für die Patientin bzw. den Patienten notwendig.