Notfalldaten
Einfach da, wenn es darauf ankommt
Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten können dann buchstäblich lebensrettend sein – insbesondere wenn Patientinnen oder Patienten nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb können Sie nun wichtige Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen.
Moderator und Journalist Tobi Schimon
Welche Vorteile bieten die Notfalldaten?
Notfalldaten sorgen für gute Versorgung im Ernstfall
Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
Fragen zur Gesundheitskarte beantwortet die jeweilige Krankenkasse.
Notfalldaten retten Leben
Ist ein Patient im Notfall nicht mehr ansprechbar, können wertvolle Informationen verloren gehen – etwa, dass er dauerhaft wichtige Medikamente einnimmt. Durch die Notfalldaten können alle behandelnden Personen besser informiert reagieren. Neben Ärztinnen dürfen in Notfällen auch Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen die Daten lesen.
Notfalldaten sind freiwillig und sicher
Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.
Unterstützerinnen und Unterstützer
Leider sind die digitalen Notfalldaten derzeit noch nicht überall vorhanden. Gerade Hinweise zu Medikamentenunverträglichkeiten, Allergien und kardialen Vorerkrankungen oder etwa zur Einnahme blutverdünnender Medikamente können Notärztinnen und Notärzten helfen, ihre Behandlung zielgerichtet und sicherer zu gestalten.
Dr. Florian Reifferscheid, Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte DeutschlandsSehr sinnvoll finde ich, dass man bei den digitalen Notfalldaten auch angeben kann, welche Personen im Notfall benachrichtigt werden sollen und ob eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorliegt. Schon vor Jahren habe ich immer wieder gehört, wie wichtig es Mitgliedern von Selbsthilfegruppen wäre, dass im Notfall den handelnden Ärztinnen und Ärzten ihre Notfalldaten vorliegen.
Daniela Hubloher, Verbraucherzentrale, PatientenberatungDie Ärztinnen und Ärzte der Notfallzentren in den Kliniken würden sich freuen, wenn der Notfalldatensatz flächendeckend verfügbar wäre. Es gibt tatsächlich immer wieder Situationen, in denen wir uns digitale Notfalldaten für eine bessere Behandlung der Patientinnen gewünscht hätten. Leider haben noch sehr wenige Patientinnen und Patienten einen Notfalldatensatz auf ihrer Gesundheitskarte.
Prof. Dr. Christian Wrede, Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und AkutmedizinZusätzliche Informationen
Projekt NFDM-Sprint
Fragen und Antworten
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine freiwillige, kostenlose Servicefunktion in der Telematikinfrastruktur.
Das Notfalldatenmanagement umfasst zum einen den Notfalldatensatz (NFD) und zum anderen den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE).
Einen Notfalldatensatz (NFD) können Sie in 3 Schritten auslesen:
- Holen Sie die Einwilligung der Patientin/des Patienten zum Auslesen des Notfalldatensatzes ein.
Ausnahme: In einer Notfallsituation dürfen Sie den Notfalldatensatz einer nicht zustimmungsfähigen Person auch ohne Zustimmung einsehen.
Die Zustimmung bzw. die ggf. fehlende Zustimmungsfähigkeit sollten Sie stets dokumentieren.
- Rufen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem den Notfalldatensatz auf und geben Sie einen der folgenden Auslesegründe an
- Notfall
- Aktualisierung
- Abruf ohne Notfallhintergrund
- Ihr Praxisverwaltungs- bzw. im Krankenhausinformationssystem kann eine Kopie des Notfalldatensatzes speichern. Diese Kopie steht Ihnen zur weiteren Nutzung zur Verfügung, bspw. zu Dokumentationszwecken. Sie kann als Grundlage für Aktualisierungen oder für das Neuaufspielen des Notfalldatensatzes bei Kartenersatz genutzt werden.