Notfalldaten

Einfach da, wenn es darauf ankommt

Bei einem medizinischen Notfall geht es oft um Sekunden. Schnell abrufbare Informationen über den Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten können dann buchstäblich lebensrettend sein – insbesondere wenn Patientinnen oder Patienten nicht mehr ansprechbar sind. Deshalb können Sie nun wichtige Informationen für den Notfall auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegen lassen.

Moderator und Journalist Tobi Schimon

Welche Vorteile bieten die Notfalldaten?

Notfalldaten sorgen für gute Versorgung im Ernstfall

Bei einem Notfall sind schnelle Entscheidungen gefragt. Mit dem Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte liegen der Rettungsärztin direkt alle Informationen vor, um diese zu treffen. So weiß sie zum Beispiel sofort, ob bei einem Patienten notfallrelevante Allergien vorliegen oder dieser Implantate hat.
Fragen zur Gesundheitskarte beantwortet die jeweilige Krankenkasse.

Notfalldaten retten Leben

Ist ein Patient im Notfall nicht mehr ansprechbar, können wertvolle Informationen verloren gehen – etwa, dass er dauerhaft wichtige Medikamente einnimmt. Durch die Notfalldaten können alle behandelnden Personen besser informiert reagieren. Neben Ärztinnen dürfen in Notfällen auch Psychotherapeutinnen und Apothekerinnen die Daten lesen. 

Notfalldaten sind freiwillig und sicher

Ob er einen Notfalldatensatz anlegen will oder nicht, entscheidet ausschließlich der Versicherte. Er legt auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, etwa Lebenspartner und behandelnde Fachärztin. Er kann zudem weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspendeausweis vorliegt.

Unterstützerinnen und Unterstützer

Leider sind die digitalen Notfalldaten derzeit noch nicht überall vorhanden. Gerade Hinweise zu Medikamentenunverträglichkeiten, Allergien und kardialen Vorerkrankungen oder etwa zur Einnahme blutverdünnender Medikamente können Notärztinnen und Notärzten helfen, ihre Behandlung zielgerichtet und sicherer zu gestalten.

Dr. Florian Reifferscheid, Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands

Sehr sinnvoll finde ich, dass man bei den digitalen Notfalldaten auch angeben kann, welche Personen im Notfall benachrichtigt werden sollen und ob eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vorliegt. Schon vor Jahren habe ich immer wieder gehört, wie wichtig es Mitgliedern von Selbsthilfegruppen wäre, dass im Notfall den handelnden Ärztinnen und Ärzten ihre Notfalldaten vorliegen.

Daniela Hubloher, Verbraucherzentrale, Patientenberatung

Die Ärztinnen und Ärzte der Notfallzentren in den Kliniken würden sich freuen, wenn der Notfalldatensatz flächendeckend verfügbar wäre. Es gibt tatsächlich immer wieder Situationen, in denen wir uns digitale Notfalldaten für eine bessere Behandlung der Patientinnen gewünscht hätten. Leider haben noch sehr wenige Patientinnen und Patienten einen Notfalldatensatz auf ihrer Gesundheitskarte.

Prof. Dr. Christian Wrede, Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin

Stimmen aus der Praxis

Dr. med. Verena Gall

Hausärztin

Prof. Dr. med. Michael J. Raschke

Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Direktor der Klinik Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie, Universitätsklinikum Münster

Dr. med. Martin Deile

Hausarzt / Notarzt / Anästhesist / Sportmediziner

Dr. med. Dominik Pförringer

Facharzt für Orthopädie und Sportmedizin

Andreas C. große Bockhorn

Facharzt für Allgemeinmedizin, Chirotherapie, Palliativmedizin

Zusätzliche Informationen

Auf einen Blick: Notfalldaten
PDF | 352 KB | 25.07.2022
Praxisbeispiel 2: Notfalldaten
PDF | 906 KB | 18.03.2022
Broschüre: Wenn es um Sekunden geht
PDF | 1 MB | 15.12.2021
Praxisbeispiel 1: Notfalldaten
PDF | 641 KB | 08.12.2021
Checkliste: Notfalldaten auslesen
PDF | 71 KB | 02.11.2021
Checkliste: Notfalldaten anlegen
PDF | 109 KB | 02.11.2021
Leitfaden für Ärzte, Zahnärzte und medizinisches Fachpersonal
PDF | 819 KB | 02.11.2021

Projekt NFDM-Sprint

Abschlussbericht: Projekt NFDM-Sprint
PDF | 434 KB | 03.05.2017

Fragen und Antworten

Was ist das Notfalldatenmanagement (NFDM)?

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist eine freiwillige, kostenlose Servicefunktion in der Telematikinfrastruktur.
Das Notfalldatenmanagement umfasst zum einen den Notfalldatensatz (NFD) und zum anderen den Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE).

Wie kann ich einen Notfalldatensatz (NFD) auslesen?

Einen Notfalldatensatz (NFD) können Sie in 3 Schritten auslesen:

  1. Holen Sie die Einwilligung der Patientin/des Patienten zum Auslesen des Notfalldatensatzes ein.
    Ausnahme: In einer Notfallsituation dürfen Sie den Notfalldatensatz einer nicht zustimmungsfähigen Person auch ohne Zustimmung einsehen.
    Die Zustimmung bzw. die ggf. fehlende Zustimmungsfähigkeit sollten Sie stets dokumentieren.
     
  2. Rufen Sie in Ihrem Praxisverwaltungssystem bzw. im Krankenhausinformationssystem den Notfalldatensatz auf und geben Sie einen der folgenden Auslesegründe an
    • Notfall
    • Aktualisierung
    • Abruf ohne Notfallhintergrund
    Nun können die den NFD einsehen. Auslesegrund, Zugriffszeitpunkt und zugreifende Person werden auf der Gesundheitskarte protokolliert.
     
  3. Ihr Praxisverwaltungs- bzw. im Krankenhausinformationssystem kann eine Kopie des Notfalldatensatzes speichern. Diese Kopie steht Ihnen zur weiteren Nutzung zur Verfügung, bspw. zu  Dokumentationszwecken. Sie kann als Grundlage für Aktualisierungen oder für das Neuaufspielen des Notfalldatensatzes bei Kartenersatz genutzt werden.
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