Pflege

Gut informiert, besser versorgt

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt und die Pflege spielt daher eine immer wichtigere Rolle in der Gesundheitsversorgung. Ihre Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Pflegediensten wird leichter, wenn Sie an der digitalen Infrastruktur des deutschen Gesundheitssystems teilnehmen. Denn die Telematikinfrastruktur (TI) baut Bürokratie in Ihrem Arbeitsalltag ab und verschafft Ihnen mehr Zeit für Ihre Kernaufgabe: die Pflege hilfebedürftiger Menschen.

Klickdummy: Digitalisierung in der Pflege

In dieser Klickstrecke sehen Sie, wie die ambulante Pflege die verschiedenen Anwendungen der Telematikinfrastruktur nutzen kann:

  • Nutzung des TI-Messengers für interne Abstimmungen
  • Abruf der aktuellen Medikation aus der ePA auf mobilem Endgerät 
  • Versenden von Rezeptanforderungen für Folgerezepte mittels KIM
  • Einlösen von E-Rezepten mittels KIM durch die Pflegedienstleitung

Darstellung von digitalen Anwendungen in der Pflege

Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA statt (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.

Telematik in der Pflege

Weniger Bürokratie

Die Telematikinfrastruktur optimiert Arbeits- und Organisationprozesse in der ambulanten und stationären Pflege. Die sektorenübergreifende Kommunikation – etwa mit einer Arztpraxis oder der Kranken- oder Pflegekasse – wird einfacher. Es entfallen zeitintensive und fehleranfällige Abstimmungen rund um Verordnungen und Rezepte, die in Papierform zu Ihnen gelangen. Das spart  Zeit, Papier und Aufwand.

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Mehr Zeit für die Menschen

Die digitalen Anwendungen geben Ihnen einen schnellen Überblick auf die Kranken- und Behandlungsgeschichte der Menschen, die Sie pflegen und betreuen – sofern diese zustimmen. Der lückenlose Informationsfluss verbessert die Versorgungsqualität und verschafft Ihnen wieder mehr Zeit für die Pflege der auf Sie angewiesenen Menschen.

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Vernetztes Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur vernetzt Sie mit allen Institutionen des Gesundheitswesens – etwa mit Fach- und Hausarztpraxen, Apotheken, Krankenkassen, Physiotherapiepraxen sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Sie können so bequemer in den Austausch gehen und bekommen schneller und einfacher die für Ihre Arbeit relevanten medizinische Informationen.

So funktioniert die TI-Anbindung

Mobile Nutzung

Die TI-Anwendungen werden künftig verstärkt für den mobilen Einsatz auf Smartphones und Tablets weiterentwickelt. Davon profitieren vor allem ambulante Pflegedienste, die die verschiedenen Anwendungen so ortsunabhängig nutzen können.  

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Sichere Kommunikation

Die Telematikinfrastruktur setzt auf starken Schutz der Informationssicherheit, damit Sie medizinische Dokumente fälschungs- und rechtssicher austauschen können. Sie erfüllt alle Datenschutzanforderungen, sorgt für eine sichere, verschlüsselte Kommunikation und verhindert, dass Dritte auf sensible Informationen zugreifen können.

Weitere Informationen

Wie viele Einrichtungen haben eine Karte (SMC-B) für den TI-Zugang beantragt? (Stand: Oktober 2024)
Bayern Baden-Württemberg Thüringen Hessen Rheinland-Pfalz Nordrhein-Westfalen Niedersachsen Bremen Saarland Brandenburg Sachsen Sachsen-Anhalt Mecklenburg-Vorpommern Schleswig-Holstein Hamburg Berlin
30 %
0 %
Prozentanteil Pflegeeinrichtungen

TI-Gateway: Der neue Weg in die TI

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Stimmen aus der Praxis – KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in der Pflege

Pflegewerk Berlin

Wie Digitalisierung die Pflege entlastet

Peter Groeneveld

Geschäftsführer, ProSanitas Emden

Modellprojekt Overrath

Vorteile von KIM für die Pflege

Dr. Annette Sommerfeld

Chefärztin der Gefäßchirurgie
Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH

Zusätzliche Informationen

Auf einen Blick: Die TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen
PDF | 189 KB | 27.04.2023
Leitfaden / Checkliste für Pflegeeinrichtungen
PDF | 503 KB | 16.01.2024
Reportage zur Digitalisierung in der Pflege
PDF | 237 KB | 19.04.2024
Broschüre zum Pflegetag 2024
PDF | 10 MB | 25.11.2024

Fragen und Antworten

Was ist KIM?

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist ein sicherer und datenschutzkonformer Weg, Gesundheits- und Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Nach Vertragsabschluss mit einem KIM-Anbieter können wichtige Dokumente und Nachrichten direkt an alle Leistungserbringer mit einer KIM-Adresse übermittelt werden.

Wofür benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird zur Beantragung der Institutionskarte (Security Module Card Typ B-Karte, kurz: SMC-B-Karte) sowie zur persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden einer ambulanten bzw. stationären Langzeitpflegeeinrichtung benötigt. Der eHBA ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur und berechtigt somit zur Nutzung der Fachanwendungen, wie z.B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Wie kann ich eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte) beantragen?

Die SMC-B-Karte kann online von antragsberechtigten Personen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an.
Üblicherweise läuft der Antragsprozess wie folgt ab:

  1. Authentifizierung im Antragsportal via Online-Ausweisfunktion, ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID
  2. Ausfüllen des Onlineantrags und Angabe der Person in Ihrer Einrichtung mit gültigem eHBA
  3. Auswahl des Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent)
  4. Upload Nachweis der Vertretungsberechtigung
  5. Zahlung der Verwaltungsgebühr via ePayment
  6. Bei erfolgreicher Prüfung durch das eGBR erhalten Sie eine E-Mail mit den Ergebnissen und einer Vorgangsnummer
  7. Mit der Vorgangsnummer wird das Antragsverfahren beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent) fortgesetzt und dort kostenpflichtig bestellt
  8. Persönliche Authentifizierung z. B. via POSTIDENT oder ggf. weiteren Verfahren wie der Online-Ausweisfunktion und Abschluss des Antragsverfahrens
  9. Persönliche Zustellung der Institutionskarte (SMC-B-Karte) an die Institutionsadresse bzw. Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person
  10. Aktivierung und Freischaltung

Nähere Informationen zur Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) finden Sie auch auf der Webseite des eGBR:
www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/smcb/index.html

Wie viele elektronische Heilberufsausweise (eHBA) benötigt eine Pflegeeinrichtung?

Für die Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) und die damit verbundene Authentifizierung ist es erforderlich, dass mindestens eine Person in Ihrer Einrichtung einen eHBA besitzt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere Personen in den Einrichtungen mit einem eHBA auszustatten.

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