Pflege

Gut informiert, besser versorgt

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt und die Pflege spielt daher eine immer wichtigere Rolle in der Gesundheitsversorgung. Ihre Arbeit in Krankenhäusern, Pflegeheimen und bei Pflegediensten wird leichter, wenn Sie an der digitalen Infrastruktur des deutschen Gesundheitssystems teilnehmen. Denn die Telematikinfrastruktur (TI) baut Bürokratie in Ihrem Arbeitsalltag ab und verschafft Ihnen mehr Zeit für Ihre Kernaufgabe: die Pflege hilfebedürftiger Menschen.

TI in der Pflege

So funktioniert die Anbindung

Heimversorgung

Diese Vorteile bietet das E-Rezept

gematik Karte SMC-B
Wie viele Einrichtungen haben eine Karte (SMC-B) für den TI-Zugang beantragt?
SMC-B
(Stand: Mai 2024)
9,3%Baden-Württemberg 5,7%Bayern 5,7%Thüringen 11,5%Nordrhein-Westfalen 7,9%Niedersachsen 8,2%Hessen 9,7%Rheinland-Pfalz 3,0%Bremen 3,3%Saarland 10,4%Brandenburg 7,9%Sachsen 8,7%Sachsen-Anhalt 7,5%Mecklenburg-Vorpommern 10,3%Schleswig-Holstein 12,4%Hamburg 10,8%Berlin
10 %
0 %
Prozentanteil Pflegeeinrichtungen

Weniger Bürokratie

Die Telematikinfrastruktur optimiert Arbeits- und Organisationprozesse in der ambulanten und stationären Pflege. Die sektorenübergreifende Kommunikation – etwa mit einer Arztpraxis oder der Kranken- oder Pflegekasse – wird einfacher. Es entfallen zeitintensive und fehleranfällige Abstimmungen rund um Verordnungen und Rezepte, die in Papierform zu Ihnen gelangen. Das spart  Zeit, Papier und Aufwand.

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Mehr Zeit für die Menschen

Die digitalen Anwendungen geben Ihnen einen schnellen Überblick auf die Kranken- und Behandlungsgeschichte der Menschen, die Sie pflegen und betreuen – sofern diese zustimmen. Der lückenlose Informationsfluss verbessert die Versorgungsqualität und verschafft Ihnen wieder mehr Zeit für die Pflege der auf Sie angewiesenen Menschen.

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Vernetztes Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur vernetzt Sie mit allen Institutionen des Gesundheitswesens – etwa mit Fach- und Hausarztpraxen, Apotheken, Krankenkassen, Physiotherapiepraxen sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen. Sie können so bequemer in den Austausch gehen und bekommen schneller und einfacher die für Ihre Arbeit relevanten medizinische Informationen.

Sichere Kommunikation

Die Telematikinfrastruktur setzt auf starken Schutz der Informationssicherheit, damit Sie medizinische Dokumente fälschungs- und rechtssicher austauschen können. Sie erfüllt alle Datenschutzanforderungen, sorgt für eine sichere, verschlüsselte Kommunikation und verhindert, dass Dritte auf sensible Informationen zugreifen können.

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Mobile Nutzung

Die TI-Anwendungen werden künftig verstärkt für den mobilen Einsatz auf Smartphones und Tablets weiterentwickelt. Davon profitieren vor allem ambulante Pflegedienste, die die verschiedenen Anwendungen so ortsunabhängig nutzen können.  

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Stimmen aus der Praxis – KIM (Kommunikation im Medizinwesen) in der Pflege

Peter Groeneveld

Geschäftsführer, ProSanitas Emden

Dr. Annette Sommerfeld

Chefärztin der Gefäßchirurgie
Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift GmbH

Modellprojekt Overrath

Vorteile von KIM für die Pflege

Zusätzliche Informationen

Auf einen Blick: Die TI-Anbindung von Pflegeeinrichtungen
PDF | 189 KB | 27.04.2023
Leitfaden / Checkliste für Pflegeeinrichtungen
PDF | 503 KB | 16.01.2024
Reportage_Pflege_2024.pdf
PDF | 237 KB | 19.04.2024

Fragen und Antworten

Was ist KIM?

KIM steht für "Kommunikation im Medizinwesen" und ist ein sicherer und datenschutzkonformer Weg, Gesundheits- und Behandlungsdaten per E-Mail weiterzugeben. Nach Vertragsabschluss mit einem KIM-Anbieter können wichtige Dokumente und Nachrichten direkt an alle Leistungserbringer mit einer KIM-Adresse übermittelt werden.

Wofür benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wird zur Beantragung der Institutionskarte (Security Module Card Typ B-Karte, kurz: SMC-B-Karte) sowie zur persönlichen Identifikation von Mitarbeitenden einer ambulanten bzw. stationären Langzeitpflegeeinrichtung benötigt. Der eHBA ermöglicht den Zugang zur Telematikinfrastruktur und berechtigt somit zur Nutzung der Fachanwendungen, wie z.B. Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Wie kann ich eine Institutionskarte (Security Module Card Typ B, kurz: SMC-B-Karte) beantragen?

Die SMC-B-Karte kann online von antragsberechtigten Personen beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragt werden. Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an.
Üblicherweise läuft der Antragsprozess wie folgt ab:

  1. Authentifizierung im Antragsportal via Online-Ausweisfunktion, ELSTER-Unternehmenskonto oder BundID
  2. Ausfüllen des Onlineantrags und Angabe der Person in Ihrer Einrichtung mit gültigem eHBA
  3. Auswahl des Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent)
  4. Upload Nachweis der Vertretungsberechtigung
  5. Zahlung der Verwaltungsgebühr via ePayment
  6. Bei erfolgreicher Prüfung durch das eGBR erhalten Sie eine E-Mail mit den Ergebnissen und einer Vorgangsnummer
  7. Mit der Vorgangsnummer wird das Antragsverfahren beim Vertrauensdiensteanbieter (VDA=Kartenproduzent) fortgesetzt und dort kostenpflichtig bestellt
  8. Persönliche Authentifizierung z. B. via POSTIDENT oder ggf. weiteren Verfahren wie der Online-Ausweisfunktion und Abschluss des Antragsverfahrens
  9. Persönliche Zustellung der Institutionskarte (SMC-B-Karte) an die Institutionsadresse bzw. Meldeadresse der vertretungsberechtigten Person
  10. Aktivierung und Freischaltung

Nähere Informationen zur Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) finden Sie auch auf der Webseite des eGBR:
www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/egbr/smcb/index.html

Wie viele elektronische Heilberufsausweise (eHBA) benötigt eine Pflegeeinrichtung?

Für die Beantragung einer Institutionskarte (SMC-B-Karte) und die damit verbundene Authentifizierung ist es erforderlich, dass mindestens eine Person in Ihrer Einrichtung einen eHBA besitzt. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI) und ihrer Fachanwendungen kann es perspektivisch erforderlich bzw. empfehlenswert machen, auch weitere Personen in den Einrichtungen mit einem eHBA auszustatten.

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