Öffentlicher Gesundheitsdienst
Einfach digital
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) mit seinen rund 380 Gesundheitsämtern kümmert sich um die unterschiedlichsten Gesundheitsfragen. Die Gesundheitsämter steuern den Infektionsschutz, überprüfen die Einhaltung von Hygienemaßnahmen, führen Schuleingangs- und Reihenuntersuchungen durch und bieten Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Bürgerinnen und Bürger an. Sie sind deshalb ein wichtiger Kommunikationspartner für Praxen, Kliniken und Labore, aber auch zahlreiche Verwaltungseinrichtungen, wie Schulen, Behörden und Justizeinrichtungen. Seit Ende 2022 können sich ÖGD-Einrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen und die TI-Anwendungen für einen schnellen und sicheren Informationstausch nutzen.
Die wichtigsten Anwendungen für den ÖGD
Die wichtigsten TI-Anwendungen zur Unterstützung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes können Kommunikation im Medizinwesen (KIM), das Versichertenstammdaten-Management (VSDM), die elektronische Patientenakte (ePA) und später der TI-Messenger sein.
Konkrete Anwendungsfälle
In den unterschiedlichen Bereichen des ÖGD gibt es eine Vielzahl an Anwendungsfällen, bei denen die vorgestellten TI-Anwendungen zu einem sicheren, schnellen und einfachen Austausch von Informationen beitragen können.
Die TI-Anwendungen können genutzt werden, um …
- medizinische Dokumentationen und Bilddaten von niedergelassenen Praxen, Kliniken und Laboren zu empfangen,
- die Schweigepflichtsentbindung von Klientinnen und Klienten an eine Praxis zu übermitteln,
- neue Klientinnen und Klienten mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) elektronisch zu erfassen und die bestehenden Stammdaten abzugleichen,
- die Ergebnisse einer Erstuntersuchung eines Asylbewerbers an ein anderes Gesundheitsamt zu übermitteln und Impfungen sowie nachgeholte U-Untersuchungen elektronisch zu dokumentieren,
- die Hygieneprotokolle an Kliniken zu übermitteln,
- sich mit Patientinnen und Patienten bzw. Praxen und Kliniken zur Einhaltung der Tuberkulosevorsorge auszutauschen,
- medizinische Informationen vor dem Stattfinden von Begutachtungen oder Schuleingangsuntersuchungen vorläufig bereitzustellen.
Erklärfilm: TI im öffentlichen Gesundheitsdienst
Anschluss an die TI – Vorgehensweise
Um Ihre Einrichtung an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen, werden eine Reihe von unterschiedlichen Komponenten, bestehend aus Hard- und Software, benötigt. Nachfolgend wird Ihnen Schritt für Schritt erklärt, was Sie tun müssen, um sich für die TI-Anbindung vorzubereiten.
Finanzierung
Im Rahmen der TI-Anbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes entstehen für die teilnehmenden Einrichtungen sowohl Ausstattungs- als auch Betriebskosten. Durch eine bundesweit geltende Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband, werden die anfallenden Kosten teilweise refinanziert. Die den Einrichtungen anfallenden Kosten können rückwirkend bis zum 01.01.2022 über ein Abrechnungsportal des GKV-Spitzenverbandes eingereicht und erstattet werden. Hierzu muss eine Telematik-ID vorliegen, die mit Ausgabe der SMC-B vergeben wird.
Wichtig ist dabei jedoch, dass eine Refinanzierung anfallender Kosten für den Anschluss an die TI nicht über den Pakt ÖGD möglich ist. Die nicht durch die Finanzierungsvereinbarung erstattungsfähigen Kosten sind durch die Einrichtungen selbst zu tragen. Welche Kosten und in welcher Höhe übernommen werden, können der Finanzierungsvereinbarung und dazugehörigen Anlage 32 BMV-Ä entnommen werden, die Sie weiter unten im Bereich Downloads finden.
Downloads
Praxisbeispiel: Das bringt die Digitalisierung dem Öffentlichen Gesundheitsdienst
PDF | 616 KB | 29.11.2022Fragen und Antworten
Die Beantragung der Heilberufsausweise wird jeweils über die zuständige kassenärztliche bzw. kassenzahnärztliche Vereinigung geregelt, die mit unterschiedlichen Unternehmen zusammenarbeiten, durch die die Karten ausgegeben werden. Die Beantragung der Institutionskarte (SMC-B) für den ÖGD ist über die D-Trust abzuwickeln. Die KIM-Adressen können bei den durch die gematik zugelassenen Anbietern erworben werden. Die Zulassungslisten befinden sich auf dem Fachportal der gematik.
Direkter Link zur Zulassungsübersicht für die TI-Anwendung KIM im Fachportal der gematik.
Damit ein Gesundheitsamt sich an die Telematikinfrastruktur anbinden und die darin befindlichen Anwendungen nutzen kann, müssen eine Reihe von Soft- und Hardware-Komponenten beschafft und eingebunden werden. Dazu gehören Smartcards (mindestens ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA) und eine Institutionskarte (SMC-B)), eine Konnektor-Lösung, mindestens ein stationäres Kartenterminal, ein VPN-Zugangsdienst und ein Primärsystem (Fachverfahren) mit entsprechenden TI-Modulen. Die jeweils zahlenmäßige Ausprägung der Komponenten ist abhängig von der jeweiligen Einrichtung und kann nicht pauschal
beziffert werden.
Alle Infos zur TI-Ausstattung finden Gesundheitsämter hier
Für die Einrichtungen des ÖGD besteht eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und dem GKV-Spitzenverband. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse ist in der Vereinbarung und dem dazugehörigen Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Die (rückwirkende) Beantragung zur Rückerstattung der anteiligen Kosten im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss, können über das Erstattungsportal des GKV-Spitzenverbandes beantragt werden. Zur Registrierung wird die Telematik-ID benötigt, welche erst mit der Ausgabe der Institutionskarte vergeben wird.
Mehr zur Finanzierungsvereinbarung für den ÖGD hier
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen können bereits heute Meldungen nach §7 Abs. 1 IfSG entweder über das DEMIS-Meldeportal über die Telematikinfrastruktur oder, falls bereits vorhanden, direkt aus dem PVS an DEMIS melden. Weiterführende Informationen hierzu finden sich in der DEMIS-Wissensdatenbank (https://wiki.gematik.de/x/lBTOGw). Meldepflichten nach §6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sind voraussichtlich im Frühjahr 2024 möglich.
Siehe auch DEMIS Roadmap: https://wiki.gematik.de/download/attachments/75530364/DEMIS_Jahresausblick_2023-2024_final.pdf.
Hinweis: Für die Anmeldung am DEMIS-Meldeportal wird ab Ende 2023 / Anfang 2024 die Verwendung des gematik Authenticators (siehe https://wiki.gematik.de/x/Lw_mGw) vorausgesetzt.
Die TI ist ein Zugangsweg zum DEMIS-Meldeportal. DEMIS ist keine TI-Anwendung, das ist weder vorgesehen noch sinnvoll (Stichwort Anbindung Meldepflichtige Non-TI).
Die Bürgerin bzw. der Bürger muss über die Suche im Verzeichnisdienst (VZD) proaktiv den gesamthaften oder partiellen Zugriff auf seine Akte und die darin befindlichen Informationen geben. Wenn eine aktive Berechtigung vorhanden ist, können beispielsweise Diagnosen, Befunde, Laborwerte und der Medikationsplan eingesehen werden. Ebenso ist das Einstellen weiterer Dokumente durch das Gesundheitsamt möglich. Dies bezieht sich auf die konzeptionelle ePA (nicht künftige „ePA für alle“).
Der GKV-Spitzenverband ist der Ansprechpartner für die Themen Refinanzierung und das GKV-Antragsportal. Informationen sind auch unter https://antraege.gkv-spitzenverband.de/home zu entnehmen. Eine Registrierung ist erst nach Erhalt der Telematik-ID möglich, die mit der Ausgabe der Institutionskarte auf Einrichtungsebene vergeben wird. Die gematik ist nicht für Finanzierungsfragen zuständig.
Ja, es gibt Pauschalen für laufende Kosten, die teils monatlich oder quartalsweise erstattet werden. Genauere Informationen sind der geltenden Finanzierungsvereinbarung zu entnehmen. Die Refinanzierung wird über das Portal des GKV-Spitzenverbands abgewickelt.
Eine generelle Kosteneinschätzung ist nicht möglich, da sich die Preise der unterschiedlichen Anbieter unterscheiden und die jeweilige Ausprägung der einzelnen Komponenten ausschlaggebend für eine Kalkulation ist.
Ja. Die bereits entstandenen Kosten können rückwirkend erstattet werden, insofern diese zu den Anforderungen der Finanzierungsvereinbarung passen.
Für die Einrichtungen des ÖGD besteht eine Finanzierungsvereinbarung zwischen den Bundesländern und dem GKV-Spitzenverband. Die Höhe der jeweiligen Zuschüsse ist in der Vereinbarung und dem dazugehörigen Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) geregelt. Die (rückwirkende) Beantragung zur Rückerstattung der anteiligen Kosten im Zusammenhang mit dem TI-Anschluss, können über das Erstattungsportal des GKV-Spitzenverbandes beantragt werden. Zur Registrierung wird die Telematik-ID benötigt, welche erst mit der Ausgabe der Institutionskarte vergeben wird.
Ja. Wie bei einer „normalen“ E-Mail können Anhänge und auch die KIM-Mail selbst extrahiert und an einem anderen Ort gespeichert werden. Insofern ein KIM-Modul vom Fachverfahrenshersteller angeboten wird, ist eine direkte Speicherung im Fachverfahren selbst möglich.
Fragen zu den Fachverfahren können durch die gematik nicht beantwortet werden. Denkbar ist allerdings, dass bei einer Integration, beispielsweise von KIM in ISGA, die Dokumente (u. a. als PDF, jpeg) extrahiert und an einen Fall gehangen werden.
Für Probleme bei der Installation oder im laufenden Betrieb ist der IT-Dienstleister bzw. der Fachverfahrenshersteller zuständig. Die gematik gibt lediglich die Standards für die Industrie vor und kümmert sich partiell um die Zulassung dieser.
Grundsätzlich werden alle Spezifikationen für Anwendungen der gematik in einem Kommentierungsverfahren von den Gesellschaftern und weiteren Institutionen insbesondere dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) als auch dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmt. Als ein Sicherheitsmerkmal der heutigen Telematikinfrastruktur (TI) ist der Datenaustausch Ende-zu-Ende-verschlüsselt, sodass ein Abfangen von Informationen durch Dritte nicht gewährleistet ist. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der eigenen Systeme durch die Gesundheitsämter selber getragen werden müssen (gleiches Vorgehen wie z. B. bei Mail-Kommunikationen).
Es besteht eine Testumgebung, jedoch nicht für die Endnutzerin bzw. den Endnutzer, sondern mehr für das technische Personal, welches das System unter realen Bedingungen testen kann, bevor die Implementierung in die Infrastruktur vorgenommen wird. Eine Testumgebung für die/den Endnutzer:in ist nicht sinnvoll bzw. realistisch, da die Fachanwendungen und deren Oberflächen (Frontend) unterschiedlich aussehen. Die gematik gibt für das Frontend keine Vorgaben.
Die Sicherheitsaspekte im Umgang mit der TI entsprechen den bereits heute bestehenden Sicherheitsanforderungen.
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, der der technische Wissenstand in den Gesundheitsämtern und Kommunen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Generell unterstützen die Hersteller und Dienstleister der benötigten Komponenten bei der Implementierung und Inbetriebnahme.
Die Konnektor-Lösung richtet sich nicht nach der Anzahl der Standorte, sondern an die Datenlast bzw. Anzahl der Transaktionen. Für die heutigen Anforderungen der Gesundheitsämter sind Einbox-Konnektoren ausreichend. Mit der Bereitstellung des TI-Gateways (voraussichtlich in 2024) besteht eine weitere Möglichkeit, einen Konnektor bei einem Dienstleister zu beziehen. Die Wartung und der Betrieb liegen hier beim jeweiligen Dienstleister und entlasteen somit die technischen Ressourcen.
Derzeit besteht noch nicht die Möglichkeit, dieses mobile Szenario über die TI abzubilden. Aktuell ist nur das Einlesen einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) über ein mobiles Kartenterminal möglich. Im Austausch mit unterschiedlichen Gesundheitsämter wurde bisher kein vorhandener Anwendungsfall gespiegelt, der einen mobilen Zugriff auf die TI voraussetzt. Vielmehr wird die Dokumentation in Schulung händisch bzw. elektronisch durchgeführt und später in das Fachverfahren übertragen. Entsprechende Anwendungsfälle werden in der Weiterentwicklung der TI mitgedacht.
Insofern es sich um eine Einrichtung handelt, ist der TI-Anschluss über einen zentralen Konnektor möglich. Ob sich ein zentraler Konnektor (durch Gesundheitsamt betrieben) anbietet oder eine gehostete Konnektor-Lösung (von einem Drittanbieter betrieben) obliegt der jeweiligen IT-Strategie des Gesundheitsamtes.
Ja, die Institutionskarte bezieht sich jeweils auf eine Einrichtung, die mitunter auch mehrere Standorte hat. Wichtig ist, dass alle adressierten Standorte im gleichen sicheren Netz eingebunden sind, um dezentral auf den Konnektor zu zugreifen.
Als TI-as-a-Service (TIaaS) werden Angebote bezeichnet, bei denen der Betrieb der TI-Konnektoren für die Leistungserbringer (z. B. Arztpraxen oder Gesundheitsämter) durch Dienstleister übernommen wird. Der High-Speed-Konnektor (HSK) ist ein Rechenzentrums-Konnektor der bei großen, komplexen Einrichtungen wie Kliniken oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zum Einsatz kommt. Auf Basis der aktuellen Konnektor-Lösungen bietet sich die Einbindung eines Einbox-Konnektors in das jeweils sichere Netz an. TIaaS ist situativ zu prüfen und ggfs. mit dem jeweiligen Anbieter zu klären.
Mehr zum Thema TI-Anbindung mit Konnektoren und anderen Angeboten auf der Themenseite der gematik.
Die zugelassenen Anbieter sind im Fachportal unter „Zulassungs- und Bestätigungsübersichten“ gelistet. Darüber hinaus gibt es allerdings Dritte die die Lösungen vertreiben oder mitunter als sogenannte TI-Bundle anbieten.
Eine derartige Doppelstruktur ist nicht bekannt.
Das Verfahren dient als Interaktionsoberfläche für die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsamtes. Insofern das Gesundheitsamt ein TI-Modul für die gewünschte TI-Anwendung anbietet, kann dieses mit einem entsprechenden Update genutzt werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem bisherigen Anbieter ist sinnvoll, um die Planung des TI-Anschlusses nicht zu verzögern.
Die zeitliche Umsetzung ist nicht pauschal zu benennen, da diese an unterschiedlichen Faktoren hängen. Faktoren sind zum Beispiel: Verfügbarkeit von Komponenten, Vorhandensein von technischem Personal/Knowhow oder der Komplexität der bestehenden Infrastruktur.
Ja, aus heutiger Sicht bietet ein freiwilliger TI-Anschluss eine Reihe von Vorteilen. Er bietet einen sicheren und verschlüsselten Informations- und Datenaustausch mit unterschiedlichen Nutzergruppen, mit denen Gesundheitsämter bereits heute im Austausch stehen. Der Anschluss minimiert Medienbrüche, bettet sich in die bereits bestehende Fachverfahrenslandschaft ein und unterstützt zunehmend die Arbeitsprozesse durch strukturierte Daten.
Mehr zu Anwendungsfällen für den ÖGD auf der gematik-Webseite
Sie können die Einrichtung durch einen Spezialisten oder ihr eigenes IT-Personal durchführen lassen.
Nein, um die Anwendungen der TI im Arbeitsalltag nutzen zu können, brauchen sie ein Update Ihres Fachverfahrens um entsprechende Module. Wenden Sie sich hierfür an Ihren Fachverfahrenshersteller. Auch ist die Inbetriebnahme von der Verfügbarkeit der Hard- sowie Software abhängig. Sind alle Komponenten verfügbar, können Sie direkt mit der Einrichtung beginnen und TI-Anwendungen nach erfolgreichem Abschluss nutzen.
Nein, es muss mindestes ein Heilberufsausweis (eHBA) im jeweiligen Gesundheitsamt vorliegen, damit die Institutionskarte beantragt werden kann.
Ja, für die Einrichtung der Telematikinfrastruktur sowie die Soft- und Hardware entstehen Kosten. Durch eine bundesweite Finanzierungsvereinbarung zwischen den Ländern und dem GKV-Spitzenverband können diese jedoch partiell refinanziert werden.
Nein, die Nutzung der TI-Anwendungen ist freiwillig, bringt jedoch viele Vorteile mit sich, die hier eingesehen werden können.
Ab sofort können Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes an die TI anschließen insofern Ihr Fachverfahren dies bereits heute unterstützt.