ePA-Infoservices

Die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer

Die Krankenkassen informieren seit der zweiten Jahreshälfte 2024 ihre Versicherten über die elektronische Patientenakte (ePA) und ihre Apps. Nachfolgend finden Sie Links zu Info-Seiten der gesetzlichen Krankenkassen zur "ePA für alle" in alphabetischer Reihenfolge. 

Informationen der gesetzlichen Krankenkassen zur elektronischen Patientenakte

AOK

ePA-Website AOK
Android: AOK Mein Leben
iOS: AOK Mein Leben
Desktop Client Microsoft: AOK Mein Leben
Desktop Client MacOs: AOK Mein Leben

HEK

ePA-Website HEK 
Android: HEK Service-App
iOS: HEK Service-App
Desktop Client Microsoft: HEK smarthealth
Desktop Client MacOs: HEK Service-App

KNAPPSCHAFT

ePA-Website Knappschaft 
Android: Meine GESUNDHEIT
iOS: ​​Meine GESUNDHEIT
Desktop Client Microsoft: Meine GESUNDHEIT.
Desktop Client MacOs: Meine GESUNDHEIT.

Informationen einiger privater Krankenversicherungen (PKV) zur ePA

Schritt für Schritt zur ePA

  • Download der ePA-App

    Alle gesetzlichen Krankenkassen und einige private Krankenversicherer bieten ihren Versicherten eine eigene kostenfreie App für die elektronische Patientenakte (ePA) an. Über ein Smartphone oder Tablet können Sie die App herunterladen. Einige Krankenkassen bieten die ePA ebenfalls als Desktop-Version an.

  • Registrierung bei der Krankenversicherung

    Aktuell ist eine vorherige Registrierung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse die Voraussetzung. Diese steht Ihnen bei auftretenden Fragen gerne zur Seite.

    Bei der künftigen „ePA für alle“ wird für gesetzlich Versicherte von der Krankenkasse automatisch eine ePA angelegt. Eine aktive Registrierung ist dann nicht erforderlich. Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die ePA kann, muss aber nicht aktiv von der oder dem Versicherten genutzt werden. Der Nutzung der „ePA für alle“ kann widersprochen werden.

  • Registrieren in der App

    Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen gesetzlich Versicherte die neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle. Diese Karte und eine persönliche PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die GesundheitsID zu nutzen. Bei Fragen steht die ausstellende Krankenkasse gerne zur Verfügung. Bei Privatversicherten ist der Standard für die Registrierung die GesundheitsID.