ePA für alle
Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Dann startet die neue elektronische Patientenakte, die ePA für alle. Sie ermöglicht, dass die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen den nächsten Schritt nehmen kann. In der elektronischen Patientenakte werden die relevanten, medizinischen Daten von Patientinnen und Patienten gespeichert – und das nach den höchsten Sicherheitsstandards.
Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für die medizinischen Nutzergruppen, die mit der ePA für alle arbeiten werden. Uns ist bewusst, dass das Gesundheitswesen vielfältig ist und mehr Berufsgruppen umfasst als hier aktuell dargestellt. Aus diesem Grund wird die Themenseite kontinuierlich weiter ausgebaut und erweitert, so dass zum Beispiel für die Nutzergruppe der Praxen ein zielgerichtetes Angebot unter anderem für Medizinische Fachangestellte, Psychotherapeuten, Haus- und Fachärzte geschaffen werden wird.
Vorteile
Automatisch angelegt
Die neue ePA für alle ist die sogenannte Opt-Out-Version der elektronischen Patientenakte. Bislang war es so, dass alle Patientinnen und Patienten selbst eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragen mussten. Das ist in Zukunft nicht mehr der Fall. Dann wird für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt – außer, sie widersprechen. Auch Privatversicherten kann die ePA angeboten werden.
Gesundheitsdaten werden nutzbar
In der ePA für alle werden relevante Gesundheitsdaten gebündelt und für den Versorgungsalltag nutzbar gemacht. Denn diese Daten liegen nun übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Heilberuflerinnen und Heilberuflern eingesehen werden. Die Patientin bzw. der Patient muss nicht mehr jeden Zugriff auf die ePA einzeln freigeben – im Behandlungskontext können Sie bei gesetzlich Versicherten auch ohne die explizite Zustimmung auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist immer, dass die Patientin bzw. der Patient nicht widersprochen hat.
Versorgung wird individueller
Die ePA für alle verschafft dem behandelnden medizinischen Personal besseren Überblick. Durch den schnellen Zugriff auf die Gesundheitsdaten können Ärztinnen, Apotheker und Pflegekräfte ihre Patientinnen und Patienten noch individueller behandeln und so beispielsweise die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen oder einfacher Koexistenzen zwischen Krankheiten erkennen.
Daten zeitgemäß geschützt
Die ePA für alle bekommt eine neue Sicherheitsarchitektur, die nach modernsten Standards funktioniert. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – nicht einmal für die Krankenkassen als Betreiber des ePA-Aktensystems. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA für alle gelangen können.
Erklärvideos
Klickstrecke: Medikationsprozess in der ePA
In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie der digital gestützte Medikationsprozess als ein zentrales Element der ePA für alle umgesetzt werden kann. Die Einsichtnahme der elektronischen Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, in einem Apothekenverwaltungssystem und in einer fiktiven ePA-App werden am Beispiel des Patienten Vincent Wagner illustriert.
Forschung mit ePA-Daten für die Verbesserung von Versorgung und Forschung
Die Gesundheitsdaten in der ePA für alle haben ein enormes Potenzial für die Verbesserung der Versorgung. Deshalb können die Daten aus der ePA für alle für Zwecke, die im Interesse der Gesellschaft sind (öffentliches Interesse), genutzt werden. Das umfasst zum Beispiel Forschung, Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit, Prävention, aber auch statistische Zwecke der Gesundheitsberichterstattung. Die Daten werden dafür pseudonymisiert (das heißt ohne direkt personenbeziehbare Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger, die die Daten nicht bereitstellen wollen, können dem widersprechen – in der ePA-App oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen.
Forschung mit ePA-Daten - Antrag beim FDZ-Gesundheit
Wer die Daten für die erlaubten Zwecke nutzen will, muss einen Antrag beim FDZ-Gesundheit stellen. Das FDZ Gesundheit prüft die Anträge auf Nutzungszwecke für die Datennutzung und entscheidet, ob die Daten bereitgestellt werden. Die Entscheidung darüber erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Die personenbezogenen Daten verlassen dabei nie die sichere Umgebung des FDZ Gesundheit. Es werden an die Nutzenden nur aggregierte, anonymisierte Daten herausgegeben. Die hohen IT-Sicherheits- und Datenschutzstandards des FDZ Gesundheit zur Sicherung der Daten sind mit dem BSI und dem BfDI abgestimmt.
Überblick: Die Funktionen der ePA für alle
Jetzige ePA | ePA für alle | |
Zustimmung der Versicherten | Muss beantragen | Kann sich dagegen entscheiden |
Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte | Manuelles Aktivieren | Im Behandlungskontext automatisch |
Nutzung von Daten zu Forschungszwecken möglich |
Nein |
Ja |
Medikationsliste enthalten |
Nein |
Ja |
Einsicht in Protokolldaten |
Ja |
Ja |
Einrichten von Vertretern |
Ja |
Ja |
Nutzung von Mehrwertdiensten |
Ja |
Ja |
Widerspruch
Wer nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert werden, kann Widerspruch einlegen.
Widerspruch gegen… |
Wo lege ich Widerspruch ein? |
Was ist die Folge? |
Anlegen der ePA für alle | Krankenkasse | Es wird keine ePA angelegt. |
bestehende ePA | ePA-App oder Krankenkasse/ Krankenversicherung | Das bestehende ePA-Aktenkonto einschließlich aller Inhalte wird gelöscht. Die Nutzung der ePA ist nicht mehr möglich. Zudem werden alle Daten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (bspw. für die Forschung oder Zwecke im öffentlichen Interesse) gelöscht. |
Zugriff auf ePA durch eine med. Einrichtung | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Die jeweilige med. Einrichtung kann bis auf Widerruf nicht mit der ePA arbeiten. Daten aus der aktuellen Behandlungssituation werden nicht in die ePA übertragen. |
Einstellen von Dokumenten durch eine med. Einrichtung | Mündlich während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs * | Die jeweilige medizinische Einrichtung befüllt die ePA nicht mit Daten und Dokumenten aus der aktuellen Behandlung. |
Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | E-Rezept-Daten werden weiterhin übermittelt und sind für die Patientin bzw. den Patienten in der Medikationsliste einsehbar. Die Medikationsliste ist aber für med. Einrichtungen nicht einsehbar. Bis dahin gespeicherte Daten für den Medikationsplan (eMP) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden gelöscht. |
Automatisiertes Einstellen von E-Rezept-Daten | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden nicht in die ePA übertragen und, wenn bereits vorhanden, gelöscht. Auch Daten zum eMP und AMTS werden, falls vorhanden, gelöscht. |
Zugriff einzelner med. Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationspozesses | Während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs | Das Personal in einzelnen med. Einrichtungen kann nicht auf den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA für alle (Medikationsliste und Medikationsplan) zugreifen. (ab ePA-Version 3.1) |
Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung | ePA-App oder der Krankenkasse/ Krankenversicherung | Es werden keine (weiteren) Abrechnungsdaten in das ePA-Aktenkonto der Patientin bzw. des Patienten geladen. |
Sekundärnutzung | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Es werden keine Versorgungsdaten mehr an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Alle bereits weitergeleiteten Daten werden gelöscht. |
*Für die Speicherung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen des Gendiagnostikgesetzes (§353 (3) SGB V) ist eine schriftliche Einwilligung für die Patientin bzw. den Patienten notwendig.
FAQ
Nein, in die ePA können keine willkürlichen Dateiformate geladen werden.
Wenn Daten aus der ePA gelöscht werden, sind diese endgültig gelöscht. Zum Löschen von Daten können im übrigen auch Ärztinnen und Ärzte beauftragt werden, sofern und soweit diese Zugriff auf Ihre ePA haben. Dabei gilt nach wie vor: Ärztinnen und Ärzte können zusätzlich noch eigene Kopien oder Unterlagen angefertigt haben, welche von der Löschung in der ePA nicht betroffen sind und ggf. separat gelöscht werden müssen.
Es ist möglich, bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter in der ePA zu benennen. Es braucht kein eigenes Smartphone, solange die Vertreterin bzw. der Vertreter ein Smartphone hat. Allerdings müssen Sie sich einmal persönlich mit der Vertreterin bzw. dem Vertreter treffen und sich dabei über ein Authentifizierungsmittel identifizieren, um die Vertretung einzurichten.
Grundsätzlich benötigt man als Patientin oder Patient keinen Computer und kein Handy für die ePA. Wer Daten selbst verwalten möchte, benötigt dazu die App der eigenen Krankenkasse. Wer das nicht möchte, kann beispielsweise Vertreter:innen einrichten lassen - wie Familienangehörige. Für Widersprüche (z.B. wenn man einer Institution gar keinen Zugriff auf die ePA geben möchte) kann man sich außerdem an die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse wenden.
Nein, Dokumente werden nicht automatisch in die ePA geladen. Die einzigen Daten, die tatsächlich automatisch in die ePA gelangen, sind E-Rezept-Daten für die Medikationsliste.