FAQ für Medizinische Fachangestellte
Medizinischen Fachangestellten können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorbereiten und auch versenden. Wie auch bei der analogen Bescheinigung bleibt die ausstellende Person jedoch die jeweilige Ärztin oder der jeweilige Arzt, welche sie mit eigenem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert elektronisch signieren muss.
Um digitale Anwendungen wie das E-Rezept implementieren zu können, benötigen (zahn-)medizinische Praxen ein Software-Update des Praxisverwaltungssystem. Über den TI-Score lässt sich einsehen, welche Softwareanbieter bestimmte Anwendungen bereits eingeführt hat.
Hier gelangen Sie zum TI-Score für das E-Rezept sowie zum TI-Score für die ePA.
Das E-Rezept ermöglicht die digitale Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Mit wenigen Klicks wird es im Praxisverwaltungssystem erstellt, und digital an den Patienten übermittelt. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen.
Mit KIM lassen sich Befunde, wie Labordaten oder Röntgenbilder, Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Abrechnungen oder Daten für Disease-Management-Programme verschicken. Zudem können mit der eNachricht, vergleichbar mit einer E-Mail, weitere Dokumente als Anhang sicher über KIM versendet werden.
Die ePA kann durch den Patienten und durch von ihm berechtigten Praxen befüllt werden. Wer in der Praxis den Upload eines Dokuments vornimmt, kann binnenorganisatorisch geklärt werden. Zu den Einrichtungen, die berechtigt werden können, gehören Arztpraxen (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte), Apotheken und Kliniken.
Die medizinischen Fachangestellten können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorbereiten und auch versenden, die ausstellende Person muss sie mit jedoch eigenem eHBA qualifiziert elektronisch signieren. Über die Stapelsignaturfunktion können jedoch mehrere Bescheinigungen auf einmal signiert werden.
In einem Terminal können gleichzeitig zwei Karten stehen. Diese müssen jedoch gesteckt bleiben, sodass in einer Praxis mit mehr als einem Arzt oder Ärztin am Empfang ein weiteres Terminal stehen muss, um Gesundheitskarten der Patient*innen lesen zu können.
(Stand: 31.08.2022)
In der rechten unteren Ecke des Ausdrucks eines E-Rezepts gibt es einen Code, der zur E-Rezept-Website und der Telefonnummer zur Hotline führt. Hier gibt es zusätzliche Informationen und Fragen werden beantwortet. Zudem lässt sich auch in der E-Rezept-App eine Hilfe-Funktion nutzen.
(Stand: 31.08.2022)
Folgerezepte können, mit dem Einverständnis der Patientin bzw. des Patienten, weiterhin direkt an die Apotheke geschickt werden. Dafür muss jedoch ein sicherer Kommunikationskanal genutzt werden. Die gematik empfiehlt dafür KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Patientinnen und Patienten können ihre Medikamente dann mit der Gesundheitskarte in der Apotheke abholen.
(Stand: 31.08.2022)
Die Komfortsignatur ersetzt die händische Unterschrift, somit muss jeder Arzt und jede Ärztin eine eigene Komfortsignatur bzw. einen eigenen Heilberufsausweis haben.
(Stand: 31.08.2022)
Die Farbe des Ausdrucks ist nicht relevant. Beim E-Rezept ist jedoch das Format wichtig. Die Formulare müssen mindestes in DIN A5 gedruckt werden, damit der Code in der Apotheke problemlos gescannt werden kann.
(Stand: 31.08.2022)
E-Rezepte werden nicht auf der Gesundheitskarte selbst, sondern im Fachdienst mit den gleichen Sicherheitsvorkehrungen wie in der App gespeichert. Die Gesundheitskarte berechtigt Apothekerinnen und Apotheker die Rezepte im Namen der Patientin bzw. des Patienten aufzurufen. Die Übergabe der Karte in der Apotheke ist also die Autorisierung für den Zugriff auf das E-Rezept im Fachdienst.
(Stand: 31.08.2022)
Auch für diese Menschen können E-Rezepte ausgestellt werden. Für die Übermittlung sollen spezielle Nachrichten über KIM definiert werden, sodass die Prozesse direkt über KIM ablaufen können. Das ist eine Ausbaustufe des E-Rezepts, die dieses Jahr von der gematik angegangen wird. Apotheken oder Pflegeheime können dann Folgerezepte bei der Arztpraxis anfordern. Sie können diese für die Bewohnerinnen oder Bewohnern direkt an die Apotheke ihrer Wahl schicken.
(Stand: 31.08.2022)
Dies ist eine Sicherheitsvorgabe des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik). Etwa 40 Prozent der Smartphones sind dafür zugelassen, dass Anmeldeinformationen für die E-Rezept-App gespeichert werden. Diese Option wird vorgeschlagen, wenn das Smartphone für diese Funktion zugelassen ist. Dann muss die Gesundheitskarte nur noch halbjährlich ans Smartphone gehalten und die PIN eingegeben werden.
Auch beim Einlösen des E-Rezepts gibt viele Vorteile. Wenn das Medikament erst von der Apotheke bestellt werden muss, dann können Wege gespart werden. Denn das Rezept kann digital an die Apotheke geschickt und das Medikament erst später abgeholt werden. Innerhalb eines Quartals können Folgerezepte auch vom Arzt direkt übermittelt werden, ohne in die Praxis gehen zu müssen.
(Stand: 31.08.2022)
Der Gesetzgeber sieht die Nutzung des E-Rezepts für alle Versicherten vor. Mit einem Ausdruck des E-Rezepts ändert sich für die Patientinnen und Patienten jedoch nichts. Sie können den Ausdruck genauso wie das bisherige Rezepte in die Apotheke bringen und dort vor Ort einlösen.
(Stand: 31.08.2022)
Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen: Die Arztpraxis kann die E-Rezepte an das zuständige Heim bzw. den zuständigen Pflegedienst schicken. Das Heim bzw. der Pflegedienst übermittelt sie dann gebündelt mit einer KIM-E-Mail an die Apotheke. Alternativ kann die Arztpraxis auch auf Basis des Heimvertrages direkt eine Zuordnung zur Apotheke vornehmen. Das Pflegepersonal kann die bestellten Medikamente in der Apotheke abholen oder sich diese per Botendienst zuschicken lassen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung, wie die Versorgungsprozesse zu verlaufen haben. Wichtig ist, dass die Pflegeeinrichtungen ihre KIM-E-Mail-Adressen im KIM-Verzeichnisdienst hinterlegen. Denn dann können Arztpraxen nach den Kontaktdaten der Pflegeeinrichtungen suchen und diese schnell finden.
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere KIM-Adressen für eine Praxis einzurichten. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfiehlt sich jedoch, erstmal nur eine KIM-Adresse je Praxis anzulegen. Denn nur dann können andere Praxen, Apotheken oder Gesundheitseinrichtungen schnell und sicher den richtigen Empfänger im KIM-Verzeichnisdienst auswählen. Wenn eine Einzelpraxis eine Vielzahl an KIM-Adressen hat, besteht die Gefahr, dass der Absender alle KIM-Adressen der Praxis auswählt und die E-Mail an alle Einzeladressen geht. Das würde nicht nur einen Mehraufwand zur Folge haben, sondern auch das Risiko erhöhen, dass wichtige Informationen verloren gehen. Im Prinzip sollte eine einzelne KIM-Adresse mit einem gut sortierten Postfach ausreichen.
Ja. Beim Verzeichnisdienst handelt es sich um ein zentrales Register, in dem alle Adressen aller Praxen und Krankenhäuser der Bundesrepublik stehen, die bereits über eine KIM-Adresse verfügen. Durch die Verknüpfung zwischen den KIM-Adressen und den Stammdaten wird sichergestellt, dass dort ausschließlich solche Adressen zu finden sind, die zu einer Einrichtung mit installiertem KIM gehören.
Ja, KIM bietet auch die Möglichkeit, erhaltene Nachrichten weiterzuleiten.
Für die sichere Kommunikation mit Versicherten wird in Zukunft der TI-Messenger genutzt werden können. Die ersten TI-Messenger werden voraussichtlich ab dem Sommer 2023 marktgängig sein. Eine Chat-Funktion mit Versicherten wird nicht vor Herbst 2024 eingeführt. Dabei wird auch sichergestellt, dass die Kommunikation mit Versicherten immer von den Heilberufen aus gesteuert wird.
Die Nutzeroberfläche von Zahnarztinformationssystemen sieht von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich aus. Demnach gibt es auch bei der Versendung von Heil- und Kostenplänen über KIM Unterschiede – sie ist jedoch grundsätzlich mit jedem zugelassenen KIM-Dienst möglich.
Heil- und Kostenpläne werden in Zukunft mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) nur noch über KIM verschickt. Alle Krankenkassen sind empfangsbereit. Schrittweise sollen auch immer mehr Zahnarztpraxen hinzukommen.