06.07.2023

Aktuelles | Faktencheck kompakt: Wichtige Infos zum E-Rezept

Wissenswertes zum E-Rezept: Die gematik gibt einen Überblick über relevante Fakten zum E-Rezept und zum neuen Einlöseweg mittels elektronischer Gesundheitskarte (eGK) für Patient:innen, (Zahn-)Ärzt:innen sowie Apotheker:innen.

Weitere Fakten, u.a. zum E-Rezept, stellen wir auf unserer Webseite bereit: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/transparenz/faktencheck

 

Stimmt es, dass die Gesundheitskarte in der (Zahn-)Arztpraxis gesteckt sein muss, während das E-Rezept erstellt wird? 

Nein, es ist nicht notwendig, dass die Gesundheitskarte beim Ausstellen von E-Rezepten in der (Zahn-)Arztpraxis gesteckt wird. Elektronische Rezepte können auch aus der Ferne (z. B. in einer Videosprechstunde) ausgestellt werden, da sie immer im Fachdienst und nicht auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. 

Stimmt es, dass seit dem 01.07. ALLE (Zahn-)Arztpraxen "E-Rezept-ready" sind?

Das E-Rezept kann und darf von allen (Zahn-)Ärzt:innen bereits bundesweit genutzt werden. Momentan ist die Nutzung jedoch noch nicht verpflichtend. Um das E-Rezept vollumfänglich nutzen zu können, müssen (Zahn-)Arztpraxen bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z. B. Update der Praxissoftware, Heilberufsausweis). Für (Zahn-)Ärzt:innen: Der TI-Score der gematik (ti-score.de) gibt Auskunft, ob Hersteller bereits die E-Rezept-Funktionalität bundesweit ausgerollt haben. Die neue Funktion sollte gemeinsam mit allen Praxismitarbeitenden ausprobiert werden, sodass Arbeitsprozesse gegebenenfalls angepasst werden können.

Stimmt es, dass (Zahn-)Arztpraxen technische Anpassungen in ihrem System vornehmen müssen, um E-Rezepte auszustellen, die mit der Gesundheitskarte eingelöst werden?

Nein, (Zahn-)Arztpraxen, die bereits E-Rezepte ausgestellt haben, müssen für den Einlöseweg mit der Gesundheitskarte keine weiteren technischen Anpassungen vornehmen. Bei der Ausstellung ist es nicht relevant, ob das E-Rezept später über die App, Gesundheitskarte oder über den Papierausdruck von der Apotheke abgerufen wird. Für (Zahn-)Arztpraxen, die bisher noch kein E-Rezept ausgestellt haben, stellt die gematik eine Checkliste zur Verfügung: https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Informationen_Praxen/gematik_Checkliste_e_Rezept_Arztpraxen.pdf

Stimmt es, dass für die Einlösung eines E-Rezepts in der Apotheke Versicherte eine NFC-fähige Gesundheitskarte und eine PIN brauchen?

Nein, das Einlösen von E-Rezepten per Gesundheitskarte funktioniert ohne NFC-fähige Gesundheitskarte und ohne Eingabe einer PIN. Dies sind Voraussetzungen für die Nutzung der E-Rezept-App in vollem Umfang.

Stimmt es, dass alle Apotheken bereits E-Rezepte per Gesundheitskarte einlösen können?

Bis Ende Juli 2023 soll ein Großteil der Apotheken in Deutschland bereit sein, E-Rezepte über die Gesundheitskarte abzurufen. Voraussetzungen dafür sind ein Update der Apothekensoftware und ein Kartenterminal zum Einlesen der Gesundheitskarte am Handverkaufstisch. Seit September 2022 sind jedoch bereits bundesweit alle Apotheken in der Lage, E-Rezepte über die E-Rezept App oder den Ausdruck einzulösen.