21.05.2019

Aktuelles | Statement der gematik zur elektronischen Patientenakte

Mit Beschluss der damaligen Gesellschafter vom 18. Dezember 2018 hat die gematik die Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die Komponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte veröffentlicht. Das Dokumentenpaket ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens und in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt worden.

Das Bundesministerium für Gesundheit war zu diesem Zeitpunkt noch nicht Gesellschafter der gematik. Die Beteiligung als Gesellschafter erfolgte auf der Grundlage der Regelungen im Terminservice- und Versorgungsgesetz zum 15. Mai 2019.

Bei allen Vorgaben stehen der Versicherte und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie der höchstmögliche Schutz medizinischer Informationen im Mittelpunkt. Daher kann der Versicherte bereits jetzt schon bestimmen, welche Leistungserbringer auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürfen. Die Realisation der elektronischen Patientenakte folgt einem Stufenkonzept.

In kommenden Stufen der Spezifikationen zur ePA werden weitere technische Vorgaben und Details zu Zugangs- und Berechtigungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt. Dazu gehört auch ein differenziertes Berechtigungskonzept, damit Versicherte für jedes Dokument in der elektronischen Patientenakte zukünftig bestimmen können, welche Leistungserbringer darauf zugreifen können.