Pressemitteilung | Gesellschafter beauftragen gematik mit Prüfauftrag für "Opt-out-ePA"
Die elektronische Patientenakte (ePA) soll noch in dieser Legislaturperiode als eine Opt-out-Lösung funktionieren. Die ePA soll dann für alle Versicherten automatisch eingerichtet werden. Wer das nicht möchte, kann aktiv widersprechen (das entspricht dem „Opt-out-Prinzip“). Die gematik hat demzufolge von der Gesellschafterversammlung am Montag, den 7. November 2022, den Prüfauftrag für eine „Opt-out-ePA“ erhalten. In dessen Rahmen sollen vier wichtige Opt-out-Dimensionen geprüft werden: die Bereitstellung der Akte, der Zugriff auf die ePA, ihre Befüllung und die pseudonymisierte Datenweitergabe zu Forschungszwecken. Ferner wurde beschlossen, dass auch der elektronische Medikationsplan (eMP) sowie die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) Teile der ePA werden sollen.
Opt-out-ePA wird zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung
Aus Sicht der gematik werden mit dieser Entscheidung die Weichen gestellt, um das Potenzial der elektronischen Patientenakte vollumfänglich auszuschöpfen: Denn als Opt-out-Lösung wird sie zu einem zentralen Teil einer modernen, digitalen Gesundheitsversorgung in Deutschland – patientenzentriert, zugänglich für alle Bürger:innen und unabhängig von Alter oder digitaler Affinität. Die Opt-out-ePA bündelt relevante Gesundheitsdaten von allen Versicherten individuell, sicher und souverän an einem Ort und stärkt damit die Patientensicherheit erheblich: Sämtliche an einer Behandlung beteiligte Leistungserbringer bekommen schnell und effizient einen Überblick über die Krankengeschichte von Patient:innen. Medikationsprozesse können besser begleitet und Doppeldiagnosen vermieden werden. Arztbriefe und Befunde liegen künftig nicht mehr in Papierform vor oder müssen per Fax oder Post versendet werden. Diagnosen und Dokumente anderer Fachkolleg:innen können vielmehr direkt nach der Untersuchung abgelegt werden und sind sofort einsehbar.
Für gegenwärtige Nutzer:innen bleibt die Kassen-App ihr Zugang zur ePA
Im Vergleich zur künftigen Opt-out-Lösung müssen sich Versicherte zurzeit bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für eine ePA registrieren, um eine elektronische Patientenakte angelegt zu bekommen. Dieser Prozess soll im Rahmen der Opt-out-Lösung deutlich vereinfacht werden. Die aktuelle Version der ePA kann indes weiter genutzt werden und wird in den kommenden Monaten fortentwickelt. Wer bereits jetzt eine elektronische Patientenakte besitzt oder plant, sich eine einzurichten, wird später seine Daten auch in der Opt-out-Variante nutzen können.
Anmerkung der Redaktion vom 8.11.2022: In einer früheren Version dieser Pressemitteilung war der Titel "Gesellschafter beschließen Opt-out-ePA". Dies hat zu Missverständnissen geführt, weshalb der Titel und der erste Absatz entsprechend konkretisiert wurden.