Pressemitteilung | Mit der elektronischen Gesundheitskarte E-Rezepte einlösen
E-Rezepte sollen ab 2023 auch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke eingelöst werden können. Dies ist – neben der App – ein weiterer wichtiger Baustein für einen digitalisierten, komplett papierlosen Prozess und wird auch in anderen Ländern wie z.B. Dänemark, Portugal und Österreich praktiziert.
Den Patientinnen und Patienten stehen damit drei Möglichkeiten zur Verfügung, um E-Rezepte in der Apotheke einzulösen:
- Papierausdruck: Statt des „rosa Zettels“ erhält der Patient einen Papierausdruck mit Rezeptcode.
- elektronische Gesundheitskarte: In der Apotheke vor Ort kann das Rezept über die eGK des Patienten abgerufen werden.
- E-Rezept-App: Der Patient erhält das Rezept direkt auf sein Smartphone, kann dieses an die Wunschapotheke senden und das benötige Medikament vorbestellen; mit der Familienfunktion wird demnächst ein neues App-Feature angeboten, mit dem Rezepte für Angehörige in einer App verwaltet werden können.
eGK und App sind damit die geeigneten nachhaltigen Wege, um Rezepte elektronisch zu übermitteln, sie sparen Papier (jährlich werden rund 500 Millionen Rezepte ausgestellt) und entlasten das Praxispersonal.
Momentan läuft die Abstimmung der von der gematik konzipierten Spezifikation mit den Beteiligten; die Veröffentlichung ist für den Spätsommer vorgesehen.
Weitere Informationen zum E-Rezept:
https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/