TI-Atlas
Zahlen. Daten. Fakten.
Der Atlas zur Telematikinfrastruktur legt den Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen offen und zeigt Trends auf. Mit ihm als Kompass kann gesehen werden, was gut läuft und wo die Digitalisierung noch ungenutzte Potenziale bietet.
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Hintergrund zur Methodik
Die Befragung wurde als quantitative Online-Befragung durchgeführt, die Einladung fand überwiegend postalisch statt. Dafür wurden bundesweit repräsentative Stichproben gezogen sowie zum Teil Vollerhebungen durchgeführt. Neben Nutzerinnen und Nutzern der TI sind auch Personen und Institutionen in die Evaluation eingeschlossen, die die TI noch nicht oder nur in geringem Umfang nutzen, und solche, die vorhaben, auch in Zukunft die TI nicht zu nutzen.
Die Fragebögen sind überwiegend quantitativ konzipiert, d.h. mit geschlossenen Fragen mit vorgegebenen Antwortskalen, wobei an geeigneten Stellen die Möglichkeit zu Freitextantworten gegeben wurde. Die Befragungsinstrumente wurden zielgruppenspezifisch erarbeitet und in Pretests auf Verständlichkeit und Relevanz überprüft. Anhand von Filterführungen wurde sichergestellt, dass allen Teilnehmenden nur die für sie relevanten Fragen gestellt wurden.
Um die medizinischen Einrichtungen zu kontaktieren, wurden Adressdaten der Datenbank von ArztData und Scitrace verwendet, die nahezu die vollständigen Adressdaten von (Zahn-)Arztpraxen, psychotherapeutischen Praxen und Apotheken sowie der neuen Nutzergruppen Physiotherapeuten, Hebammen und Pflegeeinrichtungen umfasst. Die Kontaktdaten für die Krankenhäuser und Rehakliniken wurden den Strukturierten Qualitätsberichten sowie der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes entnommen und durch Internetrecherchen ergänzt. Die Adressen der Gesundheitsämter werden auf den Internetseiten des RKI gelistet. Die Einladung zur Befragung erfolgte postalisch durch die gematik mit Unterstützung der Gesellschafter, wobei zwei Wochen nach Beginn der Befragung ein zusätzliches Erinnerungsschreiben per Post versendet wurde.
Versicherten wurden mittels eines Online-Panels befragt. Hierzu wurde das Payback-Panel genutzt.
An der Befragung nahmen zum Ende des zweiten Quartals 2023 insgesamt 8186 Einrichtungen und Organisationen des Gesundheitswesens teil (Tabelle 3). Der Rücklauf liegt insgesamt bei 11,5 %, mit über 35 % Rücklaufquote haben anteilig die meisten Gesundheitsämter und Krankenkassen teilgenommen.
Die durch das Online-Panel rekrutierte Stichprobe der Versicherten umfasst in der repräsentativen Gruppe 796 und in der medizinisch relevanten Gruppe 1197 Personen.
Anzahl der angeschriebenen und teilgenommenen medizinischen Einrichtungen und Krankenkassen, 06/2023 siehe Tabelle:
Um Verzerrungen der Auswertungsergebnisse aufgrund der unterschiedlichen Rücklaufquoten in einzelnen Subgruppen zu korrigieren und unverzerrte Schätzungen für die Antworthäufigkeiten in den Jahresvergleichen zu ermitteln, werden Auswertungen für (Zahn)Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gewichtet durchgeführt und dargestellt:
Arztpraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Arztpraxen und MVZ die Versorgungsebene (hausärztliche und fachärztliche Versorgung) und Praxisgröße (Anzahl der tätigen Ärztinnen und Ärzte) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Zahnarztpraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Zahnarztpraxen und -MVZ die Fachrichtungen (Zahnheilkunde, Kieferchirurgie, Kieferorthopädie) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Psychotherapiepraxen: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Psychotherapiepraxen die Ausbildungsschwerpunkte (Ärztliche Psychotherapeutinnen und -therapeuten, psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapie) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Ambulante Pflegedienste: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der ambulanten Pflegedienste die Träger der Einrichtungen (Freigemeinnützig, Öffentlich, Privat) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Stationäre Pflegeheime: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Pflegeheime die Träger der Einrichtungen (Freigemeinnützig, Öffentlich, Privat) und Einrichtungsgröße (Anzahl Plätze) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Krankenhäuser und Rehakliniken: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Krankenhäuser und Rehakliniken die Größe (Anzahl der Betten) im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Versicherte: Das Gewicht wurde dabei so ermittelt, dass hinsichtlich der Versicherten das Geschlecht sowie Mitgliedschaft bei gesetzlichen Krankenkassen im Ergebnis entsprechend ihrer Anteile in der Grundgesamtheit in die Auswertungen eingingen.
Unterschiede, die in den Ergebnissen sichtbar werden, sind erst bei einer bestimmten Größe der Unterschiede statistisch signifikant. Das gilt dann, wenn die Unterschiede größer sind als die Schätzgenauigkeit der Messung bzw. der Standardfehler. Um als statistisch relevante Unterschiede zu gelten, sollten sich demnach Ergebnisse um mind. 2 Prozentpunkte unterscheiden, bei deutlich kleineren Gruppen um mind. 6 Prozentpunkte.
Durchschnittliche Schätzfehler und somit Orientierungen zur Interpretation von Unterschieden in den Ergebnissen werden im Folgenden für die Ergebnisse der einzelnen Befragungsstichproben im vorliegenden Bericht benannt:
In der Gesamtstichprobe der Arztpraxen ist die Schätzgenauigkeit maximal (bei einer Stichprobengröße von ca. n = 2.000) und erlaubt dort Rückschlüsse auf alle Praxen mit einem maximalen Standardfehler von circa 1,5 Prozentpunkten.
Für die Gesamtstichprobe der Krankenhäuser als der kleinsten medizinischen Leistungserbringergruppe (und für weitere Analysen, die auf einer Stichprobengröße von ca. n = 350 beruhen) ist die Schätzgenauigkeit mit einem maximalen Standardfehler von circa 3,5 Prozentpunkten etwas niedriger. Die Bemessung des maximalen Standardfehlers bezieht sich auf solche Fragen, die von (annähernd) allen teilnehmenden Praxen beantwortet wurden.
Bei Rehakliniken und Gesundheitsämtern sowie Teilgruppen, die bei einem Teil der Fragen einen noch geringeren Stichprobenumfang umfassen, sind die Konfidenzintervalle für sie breiter, woraus eine geringere Schätzgenauigkeit und größere Standardfehler resultieren. Bei Ergebnissen, die auf einer Stichprobengröße von ca. n = 150 beruhen, liegt der durchschnittliche Standardfehler bei circa 5,6 Prozentpunkten.
In den Stichproben der Versichertenbefragung liegt der Standardfehler bei Fragen, die von (annähernd) allen teilnehmenden Versicherten beantwortet wurden bei circa 2,2 Prozentpunkten.
Disclaimer:
Angaben zu allen berichteten Jahren für (Zahn)Arztpraxen, Psychotherapiepraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser gewichtet auf jeweils relevant Anteile in der Grundgesamtheit (Fachgruppe/Einrichtungsgröße/Trägerschaft).