24.10.2024

Braucht eine med. Einrichtung eigene Sicherheitsvorkehrungen für die ePA?

Ja. Medizinische Einrichtungen müssen dafür sorgen, dass die Geräte, mit denen sie die ePA nutzen, abgesichert sind. Softwareupdates und Sicherheitspatches sollten regelmäßig und zeitnah installiert werden; Programme und Apps sollten nur aus vertrauenswürdigen Quellen installiert werden. Ein Virenscanner und andere Schutzmaßnahmen, die auch ansonsten für einen Computer oder ein Smartphone gängig sind, schützen die lokal gespeicherten Daten.

Ähnliches gilt auch für Patientinnen und Patienten, die die ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Auch hier gilt es, das Smartphone bestmöglich zu schützen, damit die Daten auf dem Smartphone abgesichert sind.