Die ePA belastet das Arzt-Patienten-Verhältnis. Stimmt das?
Nein, die ePA für alle kann ein Gewinn für das Arzt-Patienten-Verhältnis sein. Ärztinnen und Ärzte haben ein Interesse daran, alle relevanten Informationen für die Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten zu kennen. Diese Informationen sind die Grundlage für eine bessere Einschätzung der Behandlungssituation.
Gleichzeitig haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, z. B. Zugriffsrechte für Einrichtungen im Gesundheitswesen zu beschränken oder dem digitalen Medikationsprozess zu widersprechen. Dadurch gelangen nur Informationen in die ePA, die von den Patientinnen und Patienten gewünscht sind. Bei Dokumenten, die hochsensible Daten enthalten, ist es sogar so, dass diese einen besonderen Schutz genießen. Diese dürfen ausschließlich mit der Zustimmung der jeweiligen Patientinnen und Patienten in die ePA geladen werden.
Zu den hochsensiblen Daten zählen bspw. Informationen zu psychischen und sexuell-übertragbaren Erkrankungen sowie zu Schwangerschaftsabbrüchen. Ebenso können Patientinnen und Patienten einer Einrichtung den Zugriff auf die ePA verweigern oder bestimmte Dokumente grundsätzlich in der ePA verbergen. Somit bestimmen sie selbst, wer Kenntnis über die Inhalte der ePA erlangen kann und welche Inhalte grundsätzlich privater Natur sind.