Faktencheck
09.11.2023
Kann ich mir durch das E-Rezept Praxisbesuche für Folgerezepte sparen?
Ja, wenn die Gesundheitskarte (eGK) bereits einmal im selben Quartal in der Praxis vorgelegt wurde. Zu Abrechnungszwecken muss die eGK einmal in der Praxis eingelesen werden. Danach können Folgerezepte im laufenden Abrechnungsquartal bei der Praxis z. B. telefonisch angefordert werden. Sobald das E-Rezept in der Arztpraxis von der Ärztin bzw. dem Arzt digital signiert wurde, kann es mit der Gesundheitskarte oder der E-Rezept-App eingelöst werden. Ein erneuter Praxisbesuch nur zum Rezeptabholen entfällt dann. Wichtig: Arztpraxis und Patient bzw. Patientin sollten den Zeitpunkt abstimmen, ab dem das Rezept eingelöst werden kann.