Für den Zugang zur TI ist weiterhin ein Konnektor notwendig. In der neuen ePA greifen berechtigte Leistungserbringer aber nicht mehr über ein Konnektor-Fachmodul auf die elektronische Patientenakte zu. Hierbei wird eine gesicherte Verbindung zwischen Primärsystem und Aktensystem über einen VAU-Kanal aufgebaut.