Faktencheck
02.12.2024
Patientinnen und Patienten können einzelne Dokumente in der ePA löschen. Stimmt das?
Ja! Patientinnen und Patienten sind dazu berechtigt, Dokumente eigenständig aus der ePA zu löschen. Diese sind dann unwiderruflich gelöscht. Die Primärdokumentation bleibt für Praxen darum weiterhin notwendig. Zum Löschen von Dokumenten aus der ePA können im Übrigen auch Ärztinnen und Ärzte beauftragt werden, sofern diese Zugriff auf die ePA haben. Dabei gilt: Haben Ärztinnen und Ärzte Kopien oder Unterlagen für ihr Primärsystem angefertigt haben, sind diese von der Löschung in der ePA nicht betroffen.