23.08.2024

Patientinnen und Patienten müssen ab 2025 die ePA für alle nutzen. Stimmt das?

Nein! Patientinnen und Patienten können der Einrichtung der elektronischen Patientenakte sowie ihrer Nutzung jederzeit widersprechen. Das ermöglicht das sogenannte Opt-Out-Verfahren. Über die Möglichkeiten des Widerspruchs informieren die Krankenkassen ihre Versicherten.

Wer keine ePA nutzen möchte, muss dem gegenüber der Krankenkasse widersprechen. Es ist aber auch möglich, gegen einzelne Funktionen der ePA zu widersprechen. Das ist über die ePA-App der Krankenkasse oder den Ombudsstellen der Krankenkassen möglich.