23.08.2024

Sämtliches medizinisches Fachpersonal kann jederzeit auf die Daten der ePA zugreifen. Stimmt das?

Nein. Medizinisches Fachpersonal kann nur im Behandlungskontext auf die Daten in der ePA für alle zugreifen, wenn zuvor die elektronische Gesundheitskarte der Patientin bzw. des Patienten eingelesen wurde. Der Zugriff ist standardmäßig auf 90 Tage für Praxen, Krankenhäuser, Kliniken, Pflege- und Rehaeinrichtungen festgelegt, damit längere Behandlungen abgedeckt werden können. Apotheken haben drei Tage Zugriff. Patientinnen und Patienten können den Zugriff über ihre ePA-App frühzeitig beenden oder ihn verlängern. Das bietet sich beispielsweise für die Hausarztpraxis an.