Stimmt es, dass die Daten aus allen ePAs für die Forschung genutzt werden?
Die Gesundheitsdaten in der ePA können einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten. In Zukunft dürfen diese Daten daher für gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt werden, etwa zur Forschung und Verbesserung von Prävention, Versorgungsqualität und Patientensicherheit. Hierfür werden die Daten pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit übermittelt, sodass ein Rückschluss auf einzelne Personen ausgeschlossen ist. Die Weitergabe an das FDZ erfolgt allerdings nur, wenn die Patientin oder der Patient nicht aktiv widersprochen hat. Ein Widerspruch kann einfach über die ePA-App oder direkt bei der Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse eingelegt werden. Nicht alle Daten, die sich in der ePA befinden, werden an das FDZ ausgeleitet. Es dürfen lediglich Daten ausgeleitet werden, die zuverlässig pseudonymisiert sind. Im ersten Schritt werden das die Daten der elektronischen Medikationsliste sein.