Faktencheck
16.10.2024
Wenn Patientinnen und Patienten keinen festen Hausarzt haben, müssen dann beispielsweise Zahnärzt:innen die ePA erst befüllen?
Die Erstbefüllung bedeutet einfach, dass erstmalig ein Dokument in die ePA geladen wird – nicht, dass alle Daten einer Patientin bzw. eines Patienten in die ePA geladen werden müssen. Wenn Sie als Zahnärztin bzw. Zahnarzt beispielsweise nur Ihren Befund der zahnärztlichen Behandlung hochladen, kann das auch schon als Erstbefüllung gelten – wenn die ePA der Patientin bzw. des Patienten vorher leer war. Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen auch keine hausärztlichen Dokumente in die ePA laden. Auch bereits in der Vergangenheit erstellte Dokumente müssen Sie nicht in die ePA laden.