Die Zugriffsinformationen (z. B. der Ausdruck zum E-Rezept) können über sichere Kommunikationswege wie z. B. den E-Maildienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) von der Arztpraxis an die Pflegeeinrichtung übermittelt werden. Die Pflegeeinrichtung kann an die heimversorgende Apotheke weiterleiten.