Wie werden E-Rezepte im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) richtig ausgestellt?
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, ist ein Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken.
Wenn im Rahmen der ASV ein E-Rezept ausgestellt wird, müssen auf der Verordnung folgende Informationen erfasst werden, damit sie korrekt abgerechnet werden kann:
- das ASV-Kennzeichen (siehe KBV_STATUSKENNZEICHEN)
- die ASV-Teamnummer (Hinweis: Eine Pseudo-Betriebsstättennummer, kurz BSNR, wie auf Muster 16, wird nicht mehr erfasst.)
- für Krankenhausärztinnen und -ärzte die ASV-Fachgruppennummer anstelle der Lebenslangen Arztnummer (LANR) von Vertragsärzten
- Institutionskennzeichen (IK-)-Nummer
Falls diese Informationen in der Verordnung nicht erfasst oder in der Apothekensoftware nicht richtig angezeigt werden können, kann der Softwarehersteller weiterhelfen.
Ein Hinweis für Apotheken: Es besteht keine Pflicht, diese Informationen zu prüfen. Aktuell ist es technisch erforderlich, im Abgabedatensatz im Feld „Vertragskennzeichen“ bei E-Rezepten mit einem ASV-Kennzeichen (Kennzeichen Rechtsgrundlage) die „1“ einzutragen.