Zum Webshop

Start der ePA für alle

Kostenlose Infopakete für Praxen, Kliniken, Apotheken und Pflege

Zur Bestellung

ePA für alle

Es ist soweit: Die neue elektronische Patientenakte ist gestartet, sie ist der nächste Schritt in eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung. Medizinische Daten von Patientinnen und Patienten werden dort zentral gespeichert, um behandelnden Personen digital zur Verfügung zu stehen - vertraulich und nach höchsten Sicherheitsstandards geschützt.


Diese Themenseite bietet Leistungserbringenden zentrale Informationen zur ePA für alle.

Ab 1. Oktober 2025 müssen medizinische Einrichtungen die ePA im Alltag integrieren. Was das bedeutet und was man dabei beachten muss, erfahren Sie auf unseren Seiten und in den FAQ. 

So funktioniert die ePA für alle

Vorteile

  • Automatisch eingerichtet - von der Krankenkasse

    Die neue ePA für alle wird automatisch für gesetzlich Versicherte angelegt – ein Antrag ist nicht mehr nötig. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Auch Privatversicherte können die ePA nutzen.

  • Gesundheitsdaten auf einen Blick

    In der ePA für alle sind relevante Daten gebündelt und direkt im Versorgungsalltag nutzbar. Im Behandlungskontext ist ein Zugriff auch ohne erneute Freigabe möglich – sofern kein Widerspruch vorliegt.

  • Passgenaue Behandlung

    Der direkte Zugriff auf Gesundheitsdaten erleichtert es, Therapien besser auf Vorerkrankungen abzustimmen und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Krankheiten frühzeitig zu erkennen.

  • Daten sind sicher geschützt

    Eine neue Sicherheitsarchitektur verschlüsselt alle Informationen nach höchsten Standards. Zugriff haben nur Patientinnen, Patienten und berechtigte Behandelnde.

Stimmen aus der Praxis

In den medizinischen Einrichtungen wächst die Erfahrung mit der ePA. Wir haben mit medizinischem Fachpersonal aus Praxen, Krankenhäusern und Apotheken gesprochen, die von ihren Erfahrungen berichten und erzählen, welche Vorteile die ePA in der alltäglichen Nutzung bringt.

  Zu den Erfahrungsberichten  

Klickstrecke: Medikationsprozess in der ePA

Die Klickstrecke zeigt, wie der digitale Medikationsprozess in der ePA für alle umgesetzt werden kann. Am Beispiel eines Patienten wird die elektronische Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, einem Apothekenverwaltungssystem und einer fiktiven ePA-App veranschaulicht.

Darstellung der elektronischen Medikationsliste in der ePA
anhand einer Patientenreise

Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA statt (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.

Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsstandards

Die ePA für alle erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Ein mehrstufiges Konzept schützt die Telematikinfrastruktur, deren Sicherheit fortlaufend von Behörden und externen Fachleuten geprüft wird. So ist beim Datenaustausch jederzeit Verlässlichkeit und Vertrauen gewährleistet.

Themenseite Sicherheit

Widerspruch

Wer nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert werden, kann Widerspruch einlegen.

Widerspruch gegen…

Wo lege ich Widerspruch ein?

Was ist die Folge?

Anlegen der ePA für alle Krankenkasse Es wird keine ePA angelegt.
bestehende ePA ePA-App oder Krankenkasse/ Krankenversicherung Das bestehende ePA-Aktenkonto einschließlich aller Inhalte wird gelöscht. Die Nutzung der ePA ist nicht mehr möglich. Zudem werden alle Daten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (bspw. für die Forschung oder Zwecke im öffentlichen Interesse) gelöscht.
Zugriff auf ePA durch eine med. Einrichtung ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse Die jeweilige med. Einrichtung kann bis auf Widerruf nicht mit der ePA arbeiten. Daten aus der aktuellen Behandlungssituation werden nicht in die ePA übertragen.
Einstellen von Dokumenten durch eine med. Einrichtung Mündlich während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs * Die jeweilige medizinische Einrichtung befüllt die ePA nicht mit Daten und Dokumenten aus der aktuellen Behandlung.
Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse E-Rezept-Daten werden weiterhin übermittelt und sind für die Patientin bzw. den Patienten in der Medikationsliste einsehbar. Die Medikationsliste ist aber für med. Einrichtungen nicht einsehbar. Bis dahin gespeicherte Daten für den Medikationsplan (eMP) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden gelöscht.
Automatisiertes Einstellen von E-Rezept-Daten ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden nicht in die ePA übertragen und, wenn bereits vorhanden, gelöscht. Auch Daten zum eMP und AMTS werden, falls vorhanden, gelöscht.
Zugriff einzelner med. Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationspozesses Während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs Das Personal in einzelnen med. Einrichtungen kann nicht auf den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA für alle (Medikationsliste und Medikationsplan) zugreifen. (ab ePA-Version 3.1)
Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung ePA-App oder der Krankenkasse/ Krankenversicherung Es werden keine (weiteren) Abrechnungsdaten in das ePA-Aktenkonto der Patientin bzw. des Patienten geladen.
Sekundärnutzung ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse Es werden keine Versorgungsdaten mehr an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Alle bereits weitergeleiteten Daten werden gelöscht.

*Für die Speicherung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen des Gendiagnostikgesetzes (§353 (3) SGB V) ist eine schriftliche Einwilligung für die Patientin bzw. den Patienten notwendig.

Berechtigungen - Wer darf was in der ePA?

Erfahren Sie mehr über die Lese- und Schreibberechtigungen der ePA für alle. Unsere Themenseite zeigt Ihnen auf einen Blick, wozu Versicherte und einzelnen Berufsgruppen im Behandlungskontext berechtigt sind.

Themenseite Berechtigungen 

Infopakete


Infopakete bestellen

Im gematik-Shop können Sie unsere kostenlosen Infopakete mit Plakaten und Flyern für sich und Ihre Patientinnen und Patienten bestellen. 

Zum Shop  

 

FAQ

Nein, aktuell können die Dateiformate pdf, txt, xml, p7 & json in die ePA hochgeladen werden. 

Wenn Daten aus der ePA gelöscht werden, sind diese endgültig gelöscht. Zum Löschen von Daten können im übrigen auch Ärztinnen und Ärzte beauftragt werden, sofern und soweit diese Zugriff auf Ihre ePA haben. Dabei gilt nach wie vor: Ärztinnen und Ärzte können zusätzlich noch eigene Kopien oder Unterlagen angefertigt haben, welche von der Löschung in der ePA nicht betroffen sind und ggf. separat gelöscht werden müssen.

Es ist möglich, bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter in der ePA zu benennen. Es braucht kein eigenes Smartphone, solange die Vertreterin bzw. der Vertreter ein Smartphone hat. Allerdings müssen Sie sich einmal persönlich mit der Vertreterin bzw. dem Vertreter treffen und sich dabei über ein Authentifizierungsmittel identifizieren, um die Vertretung einzurichten.

Grundsätzlich benötigt man als Patientin oder Patient keinen Computer und kein Handy für die ePA.  Wer Daten selbst verwalten möchte, benötigt dazu die App der eigenen Krankenkasse. Wer das nicht möchte, kann beispielsweise Vertreter:innen einrichten lassen - wie Familienangehörige.  Für Widersprüche (z.B. wenn man einer Institution gar keinen Zugriff auf die ePA geben möchte) kann man sich außerdem an die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse wenden.  

Nein, Dokumente werden nicht automatisch in die ePA geladen. Die einzigen Daten, die tatsächlich automatisch in die ePA gelangen, sind E-Rezept-Daten für die Medikationsliste. 

Zu diesem Suchbegriff wurde leider kein Eintrag gefunden.