ePA für alle

Es ist soweit: Die neue elektronische Patientenakte ist gestartet, sie ist der nächste Schritt in eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung. Medizinische Daten von Patientinnen und Patienten werden dort zentral gespeichert, um behandelnden Personen digital zur Verfügung zu stehen - vertraulich und nach höchsten Sicherheitsstandards geschützt.
Diese Themenseite bietet Leistungserbringenden zentrale Informationen zur ePA für alle.
Ab 1. Oktober 2025 müssen medizinische Einrichtungen die ePA im Alltag integrieren. Was das bedeutet und was man dabei beachten muss, erfahren Sie auf unseren Seiten und in den FAQ.
So funktioniert die ePA für alle
Vorteile
Erklärfilme
Stimmen aus der Praxis

In den medizinischen Einrichtungen wächst die Erfahrung mit der ePA. Wir haben mit medizinischem Fachpersonal aus Praxen, Krankenhäusern und Apotheken gesprochen, die von ihren Erfahrungen berichten und erzählen, welche Vorteile die ePA in der alltäglichen Nutzung bringt.
Zu den Erfahrungsberichten
Klickstrecke: Medikationsprozess in der ePA
Die Klickstrecke zeigt, wie der digitale Medikationsprozess in der ePA für alle umgesetzt werden kann. Am Beispiel eines Patienten wird die elektronische Medikationsliste in zwei Praxisverwaltungssystemen, einem Apothekenverwaltungssystem und einer fiktiven ePA-App veranschaulicht.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsstandards
Die ePA für alle erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Ein mehrstufiges Konzept schützt die Telematikinfrastruktur, deren Sicherheit fortlaufend von Behörden und externen Fachleuten geprüft wird. So ist beim Datenaustausch jederzeit Verlässlichkeit und Vertrauen gewährleistet.
Widerspruch
Wer nicht möchte, dass seine Gesundheitsdaten in der ePA für alle gespeichert werden, kann Widerspruch einlegen.
Widerspruch gegen… |
Wo lege ich Widerspruch ein? |
Was ist die Folge? |
Anlegen der ePA für alle | Krankenkasse | Es wird keine ePA angelegt. |
bestehende ePA | ePA-App oder Krankenkasse/ Krankenversicherung | Das bestehende ePA-Aktenkonto einschließlich aller Inhalte wird gelöscht. Die Nutzung der ePA ist nicht mehr möglich. Zudem werden alle Daten im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (bspw. für die Forschung oder Zwecke im öffentlichen Interesse) gelöscht. |
Zugriff auf ePA durch eine med. Einrichtung | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Die jeweilige med. Einrichtung kann bis auf Widerruf nicht mit der ePA arbeiten. Daten aus der aktuellen Behandlungssituation werden nicht in die ePA übertragen. |
Einstellen von Dokumenten durch eine med. Einrichtung | Mündlich während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs * | Die jeweilige medizinische Einrichtung befüllt die ePA nicht mit Daten und Dokumenten aus der aktuellen Behandlung. |
Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | E-Rezept-Daten werden weiterhin übermittelt und sind für die Patientin bzw. den Patienten in der Medikationsliste einsehbar. Die Medikationsliste ist aber für med. Einrichtungen nicht einsehbar. Bis dahin gespeicherte Daten für den Medikationsplan (eMP) und die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) werden gelöscht. |
Automatisiertes Einstellen von E-Rezept-Daten | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Daten aus dem E-Rezept-Fachdienst werden nicht in die ePA übertragen und, wenn bereits vorhanden, gelöscht. Auch Daten zum eMP und AMTS werden, falls vorhanden, gelöscht. |
Zugriff einzelner med. Einrichtungen auf den digital gestützten Medikationspozesses | Während der Behandlung, z.B. während des Arztbesuchs | Das Personal in einzelnen med. Einrichtungen kann nicht auf den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA für alle (Medikationsliste und Medikationsplan) zugreifen. (ab ePA-Version 3.1) |
Einstellen von Abrechnungsdaten durch die Krankenversicherung | ePA-App oder der Krankenkasse/ Krankenversicherung | Es werden keine (weiteren) Abrechnungsdaten in das ePA-Aktenkonto der Patientin bzw. des Patienten geladen. |
Sekundärnutzung | ePA-App oder Ombudsstelle der Krankenkasse | Es werden keine Versorgungsdaten mehr an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit weitergeleitet. Alle bereits weitergeleiteten Daten werden gelöscht. |
*Für die Speicherung von Ergebnissen genetischer Untersuchungen oder Analysen des Gendiagnostikgesetzes (§353 (3) SGB V) ist eine schriftliche Einwilligung für die Patientin bzw. den Patienten notwendig.
Berechtigungen - Wer darf was in der ePA?
Erfahren Sie mehr über die Lese- und Schreibberechtigungen der ePA für alle. Unsere Themenseite zeigt Ihnen auf einen Blick, wozu Versicherte und einzelnen Berufsgruppen im Behandlungskontext berechtigt sind.
Infopakete

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FAQ
Nein, aktuell können die Dateiformate pdf, txt, xml, p7 & json in die ePA hochgeladen werden.
Wenn Daten aus der ePA gelöscht werden, sind diese endgültig gelöscht. Zum Löschen von Daten können im übrigen auch Ärztinnen und Ärzte beauftragt werden, sofern und soweit diese Zugriff auf Ihre ePA haben. Dabei gilt nach wie vor: Ärztinnen und Ärzte können zusätzlich noch eigene Kopien oder Unterlagen angefertigt haben, welche von der Löschung in der ePA nicht betroffen sind und ggf. separat gelöscht werden müssen.
Es ist möglich, bis zu fünf Vertreterinnen und Vertreter in der ePA zu benennen. Es braucht kein eigenes Smartphone, solange die Vertreterin bzw. der Vertreter ein Smartphone hat. Allerdings müssen Sie sich einmal persönlich mit der Vertreterin bzw. dem Vertreter treffen und sich dabei über ein Authentifizierungsmittel identifizieren, um die Vertretung einzurichten.
Grundsätzlich benötigt man als Patientin oder Patient keinen Computer und kein Handy für die ePA. Wer Daten selbst verwalten möchte, benötigt dazu die App der eigenen Krankenkasse. Wer das nicht möchte, kann beispielsweise Vertreter:innen einrichten lassen - wie Familienangehörige. Für Widersprüche (z.B. wenn man einer Institution gar keinen Zugriff auf die ePA geben möchte) kann man sich außerdem an die Ombudsstelle der jeweiligen Krankenkasse wenden.
Nein, Dokumente werden nicht automatisch in die ePA geladen. Die einzigen Daten, die tatsächlich automatisch in die ePA gelangen, sind E-Rezept-Daten für die Medikationsliste.