
KIM
für Apotheken
Apotheken sind wichtige Kommunikationspartner für Akteure der Gesundheitsversorgung. Dank der digitalen Unterstützung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) wird diese Kommunikation und der Datenaustausch digitalisiert, beschleunigt und vereinfacht. Medizinische Informationen können Sie per KIM-Mail mit Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und anderen Institutionen des Gesundheitssystems auszutauschen. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihre Kundinnen und Kunden.
Vorteile für Ihre Apotheke
Der lückenlose Informationsfluss durch den digitalen Versand von medizinischen Informationen per KIM-Mail verbessert die Versorgungsqualität. Weniger Telefonate, Papier und Postversand schont Ressourcen und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Mit KIM empfangen Sie medizinische Daten von niedergelassenen Praxen, Kliniken und Laboren bis zu einer Größe von 500 MB.
Sie können E-Rezepte, zum Beispiel für die Zubereitung von Zytostatika über KIM direkt von der Arztpraxis erhalten. Heimbeliefernde Apotheken können für die Versorgung von Pflegeheimbewohnerinnen und- bewohnern Folgerezeptanforderungen an das Pflegeheim per KIM senden. Das Pflegeheim tritt via KIM mit den verordnenden Ärztinnen und Ärzte in Kontakt. Die E-Rezepte erhält die Apotheke dann auf gleichem Weg vom Pflegeheim. Dank einer besonderen Kennung können Apotheken E-Rezepte, die sie über KIM empfangen, schnell und unkompliziert verarbeiten.
Der zentrale Verzeichnisdienst von KIM ist das bundeseinheitliche Adressbuch aller Heilberufseinrichtungen, die an die TI angebunden sind. Im Organisationsverzeichnis finden Sie Kontaktdaten zu allen registrieren medizinischen Einrichtungen. Im Personenverzeichnis finden Sie alle Ärztinnen und Ärzte, die einen eHBA besitzen und sich im VZD registriert haben. So können Sie schnell und unkompliziert miteinander in Kontakt treten.
Das Versenden einer KIM-Nachricht ist so einfach wie das Versenden einer E-Mail. Es ist keine neue Software nötig, sondern funktioniert über das Apothekenverwaltungssystem oder, falls entsprechend konfiguriert, über ein marktübliches E-Mail-Programm.
Fragen und Antworten
In der Regel wird der jeweilige IT-Dienstleister erster Ansprechpartner für technische Belange des Apothekers sein, das gilt auch für den Anschluss einer Apotheke an die Telematikinfrastruktur.
Die gematik empfiehlt den Apothekern, die gemäß gesetzlicher Vorgaben bis zum 30.09.2020 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein müssen, mit dem IT-Techniker den Anschluss an die TI vorab gemeinsam zu planen.
Die Telematikinfrastruktur verbindet alle Akteure des Gesundheitswesens im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und gewährleistet den sektoren- und systemübergreifenden sowie sicheren Austausch von Informationen. Mit dem Anschluss an das geschlossene Netz kann die Apotheke die medizinischen Anwendungen der Gesundheitskarte wie den elektronischen Medikationsplan nutzen. Zukünftig werden weitere Anwendungen wie die sichere und sektorenübergreifende Kommunikation und die elektronische Patientenakte hinzukommen.

KIM und der TI-Messenger sind zwei getrennt zu betrachtende Anwendungen. Inwiefern der TI-Messenger als Teil des Primärsystems als Leistung angeboten wird, obliegt den Anbietern. Leistungserbringer sind nicht verpflichtet, den TI-Messenger zu nutzen.
Das TI-Gateway bietet kleineren Einrichtungen wie (Zahn-)Arztpraxen, Apotheken, Pflege-Diensten oder Reha-Kliniken einen sicheren Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Durch die Nutzung des TI-Gateways muss es in der Einrichtung selbst keinen Konnektor geben, da sie einen Highspeed-Konnektor im Rechenzentrum eines Anbieters mitnutzt. Die Betriebsverantwortung dieses Konnektors liegt beim Anbieter des TI-Gateways, mit dem die medizinische Einrichtung einen Vertrag für Anschluss, Betrieb und Support abschließt.