FAQ - KIM
Sofern Dokumente wie z.B. ein eArztbrief oder eine eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Behandlungszimmer signiert werden sollen, ist es erforderlich, je ein Kartenterminal für die Eingabe der PIN vorzusehen.
Der KIM-Anbieter muss dazu im Service-Portal von Arvato Systems einen Request einstellen und die Domain beantragen.
Grundsätzlich genügt pro Praxis eine Adresse, welche an die SMC-B gekoppelt ist. Man kann aber je nach Bedarf weitere E-Mailadressen einrichten.
Man kann pro SMC-B bis zu 100 E-Mailadressen verwalten.
Das hängt von den Nutzungsfällen ab. Wenn Informationen ausschließlich für den Arzt verschlüsselt werden sollen und auch nur der Arzt die Informationen entschlüsseln soll, kann ein HBA gebundenes Postfach verwendet werden.
Die Anbieter planen ab Mitte 2023 mit KIM 1.5 in den Markt einzutreten.
Ja, die eAU kann über KIM 1.0 verschickt werden.
Die Krankenkassen haben ab dem 30. Juni 2022 ein Verfahren etabliert, das die Arbeitgeber über die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Versicherten informiert.
Ja, zwei Lesegeräte reichen dafür aus.
Nein, KIM nutzt die Public-Key-Infrastruktur der Telematikinfrastruktur.
Ab dem 30. Juni 2022 gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch in einer Ausfertigung. Eine Bescheinigung in zweifacher Ausfertigung gibt es nur noch auf Wunsch.
Das hängt davon ab, über welchen elektronischen Heilberufsausweis die E-Mail-Adresse eingerichtet ist.
Ja, die Krankenkasse ist verpflichtet, eine Zustellbestätigung zu schicken.
Nein, denn das Signieren geschieht unabhängig vom Versand der E-Mail über KIM.
Ja, es wird ein Drucker benötigt, der das Stylesheet ausdrucken kann. Dazu können bestehende Drucker weiterverwendet werden, wenn diese die Mindestvorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erfüllen. Weitere Infos zum E-Rezept gibt es hier.
Nein, jede Institution benötigt nur mindestens eine E-Mail-Adresse. Personenbezogene Postfächer gebunden an den Heilberufsausweis sind dazu nicht erforderlich.
Medizinische Fachangestellte können weiterhin die Dokumente erstellen, jedoch muss Ärztin oder Arzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Heilberufsausweissignieren.
Ab dem 30. Juni wird die Bescheinigung für Arbeitgeber und Versicherten nur noch auf Wunsch ausgedruckt.
Die KIM-Adressen kosten Geld. Kosten für KIM werden den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten aber über ihre KV auf Grundlage einer Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen erstattet. Nähere Informationen dazu gibt es bei der KBV und der jeweiligen KV.
Beantragt werden kann die KIM-Adresse bei einem KIM-Anbieter, oft über den jeweiligen Anbieter des Praxisverwaltungssystems (PVS).
Auch Krankenhäuser sind verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erstellen, daher ist davon auszugehen, dass diese sich zügig an KIM anschließen werden.
Ja, die Krankenkassen haben sich zum 1. Oktober 2021 an die Telematikinfrastruktur und an KIM angeschlossen. Sie sind dadurch automatisch durch das PVS auffindbar.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen zu KIM gehen wir davon aus, dass keine neuen Einwilligungserklärungen eingeholt werden müssen. Bitte wenden Sie sich an die Datenschutzzuständigen der Krankenversicherung.
Nein, das ist erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Nein, die Arbeitgeber sind an KIM nicht angeschlossen. Die Krankenkassen haben jeweils ihr eigenes Verfahren mit den Arbeitgebern.
Wenn eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung falsch erstellt wurde, kann diese per Storno annuliert werden. Die Krankenkasse erkennt anhand der Krankenversicherungsnummer, um welche Versicherte oder welchen Versicherten es dabei geht.
Pflegeheime können sich an die Telematikinfrastruktur und KIM anschließen. Im Rahmen eines Pflegemodellvorhabens schließen sich in Deutschland derzeit bereits einige Einrichtungen an. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Ja, es gibt für jede Nachricht eine Zustellbestätigung.
KIM schützt den Datenverkehr vor fremdem Zugriff. Die Sicherheitsempfehlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollten auch bei der Nutzung von KIM angewendet werden.
KIM wird seitens der Krankenversicherungen im Allgemeinen vergütet. Neben einer einmaligenEinrichtungspauschale gibt es auch eine Quartalspauschale.
Ja, es gibt auch mobile Kartenterminals.
Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von jeder Kasse zentral verarbeitet.
Wenn das Praxisverwaltungssystem die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umgesetzt hat, kann die Zuordnung automatisch erfolgen.
Eine Tabelle mit Anbietern finden Sie hier.
Ja, das ist möglich. Sie können diese Funktion über das Praxisverwaltungssystem einstellen.
Ja, das ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass der Ablauf vorab durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) definiert wurde.
Sie können sich selbstverständlich am Markt erkundigen. Jedoch darf die KBV keine KIM-Adressen ausgeben.
Unter diesem Link finden Sie umfassende Informationen zur Dateibenennung: https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/eAU/KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_eAU.pdf
Das KIM-Adressbuch füllt sich sukzessive mit neuen Adressen.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
KIM ist ein E-Mail-Format. Im Anhang der E-Mail können verschiedene Dateiformate mitgeschickt werden.
Es ist sinnvoll, sich bei der Einrichtung von KIM mit dem Hersteller seines PVS abzustimmen.
Mit KIM können Psychotherapeutinnen und –therapeuten verschlüsselte eMails mit Kolleginnen und Kollegen z.B. in Arztpraxen austauschen. Als Anhang an die KIM eMail können bspw. eArztbriefe gehangen werden.
Auch die Kommunikation auf dem Postweg – wie beispielsweise an die Krankenkassen – kann nun durch KIM auf elektronischem Wege erfolgen. Alle von psychotherapeutischen Praxen ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) laufen ab dem 1. Oktober 2021 über einen KIM-Dienst.
In unserem Fachportal haben wir dafür Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten bereitgestellt: fachportal.gematik.de/leistungserbringer
Seit dem 1. Oktober 2021 sind alle Krankenkassen in Deutschland für die Bearbeitung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgerüstet. Sofern das Praxisverwaltungssystem (PVS) einer Arztpraxis technisch dazu in der Lage ist, kann – und muss – sie die eAU ihrer Patientinnen und Patienten auf digitalem Weg an deren jeweilige Krankenkasse versenden. Praxen, bei denen die eAU-Funktion noch nicht installiert ist, haben eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2021.
Ohne den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) über Konnektor, Kartenterminal, Smartkarten und VPN (Virtual Private Network) ist die Nutzung von KIM nicht möglich. Zur Nutzung von KIM ist ein Update des Konnektors zum E-Health-Konnektor, ein Update des Praxisverwaltungs- bzw. Krankenhausinformationssystems notwendig. Um eine KIM-Adresse und ein KIM-Client-Modul zu erhalten, muss ein Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Dienst-Anbieter abgeschlossen werden. Eine Liste aller zugelassenen Kim-Anbieter finden Sie hier: fachportal.gematik.de/anwendungen/kommunikation-im-medizinwesen
Der Virenschutz liegt in der Verantwortung der Praxen bzw. ihres Praxisverwaltungssystems und der IT-Verantwortlichen. Der Virenschutz sollte genauso gehandhabt werden wie auch sonst in der Praxis. Die IT- Sicherheitsrichtlinie der KBV zum Schutz sensibler Daten sieht vor, dass die Praxen aktuelle Virenschutzprogramme einsetzen müssen, um sowohl die sensiblen Daten als auch die Praxis selbst vor Schadsoftware zu schützen.
Die KIM-Adressen von KIM-Nutzern werden im sogenannten TI-Verzeichnisdienst erfasst. Dieses Adressregister können Sie über Ihr Primärsystem abrufen und ansehen.
KIM-E-Mail-Dienste erfüllen höchste Sicherheitsstandards und werden von privaten Unternehmen bereitgestellt, die wirtschaftlich rentabel arbeiten müssen. Daher werden Gebühren für die Nutzung erhoben. Wenn Arztpraxen KIM nutzen, erhalten sie aber eine Rückvergütung: Für die Einrichtung des KIM-Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.
KIM wird regelmäßig weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass in Folgeversionen von KIM auch IMAP unterstützt wird.
Zunächst bekommt jede Institution, wie etwa ein Krankenhaus, eine eigene E-Mail-Adresse. Diese setzt sich aus dem Namen der Institution beziehungsweise einem Personennamen zusammen und endet auf: @anbieter-domain.kim.telematik. Die Anbieter-Domain-Bezeichnung kann sich aus dem Namen des Anbieters ergeben oder auch vom Anbieter frei gewählt werden.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere KIM-Adressen einzurichten, beispielsweise für einzelne Ärztinnen, Ärzte und Abteilungen, um so die Postfächer abzutrennen. Jede Institution kann selbst entscheiden, wie viele KIM-Adressen sie nutzen möchte.
Die Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur eines elektronischen Arztbriefes entspricht der handschriftlichen Unterschrift eines papiergebundenen Arztbriefes. Die elektronische Unterschrift müssen Sie als Ärztin deshalb selbst vornehmen. Den Versand des unterschriebenen Dokumentes können Sie weiterhin delegieren.
Wenn das Praxisverwaltungssystem die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umgesetzt hat, kann die Zuordnung der jeweiligen Patientin oder des jeweiligen Patienten automatisch erfolgen. Die Software ordnet einen empfangenen eArztbrief mithilfe der enthaltenen Header-Informationen in der übermittelten XML-Datei auf Anforderung des Anwenders automatisch einer Patientin oder einem Patienten zu. Ist eine systemseitige Zuordnung nicht möglich, informiert die Software die Praxis und erlaubt, den Brief manuell zuzuordnen.
Der Versand der Anhänge erfolgt verschlüsselt über KIM. Quelldokumente für die Arztbrieferstellung können Word-Dokumente (*.doc, *.docx, *.rtf), PDF-Dokumente (*.pdf) oder VhitG-Arztbriefe (*.xml) sein und diese werden während des Transports nicht verändert. Das bedeutet: Ein angehängtes Word-Dokument kommt auch als Word-Dokument beim Empfänger an.
Als Primärsystem bezeichnet die gematik dezentrale Clientsysteme, die ein Leistungserbringer in seiner Einrichtung einsetzt, um Daten – wie zum Beispiel zur Anamnese, Therapie, Medikation oder auch Dispensierung – zu verwalten. Für die unterschiedlichen Institutionen gibt es unterschiedliche Kategorien an Primärsystemen: Praxisverwaltungssysteme (PVS), Apothekenverwaltungssysteme (AVS), Krankenhausinformationssysteme (KIS) und Laborinformationssysteme (LIS). Primärsysteme liegen in der administrativen Verantwortung des Leistungserbringers selbst.
KIM ermöglicht einen vertraulichen, fälschungssicheren, intersektoralen Austausch sensibler Informationen. Dies geschieht per E-Mail über die gesamte Behandlungsdauer hinweg und bietet darüber hinaus Revisionssicherheit – ermöglicht es also, digitale Daten so aufzubewahren, dass die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf Ordnungsmäßigkeit, Vollständigkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Unveränderlichkeit und Zugriffsschutz erfüllt sind.
kv.dox ist der KIM-Dienst der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und ist mit allen anderen KIM-Diensten kompatibel. Diese Zulassungsübersicht über Produkte und Produkttypen listet alle Produkte bzw. Produkttypen, Dienste sowie Anbieter auf, die derzeit für die Telematikinfrastruktur durch die gematik zugelassen sind: fachportal.gematik.de/zulassungs-bestaetigungsuebersichten
Ja, Sie können Favoriten anlegen.
Ja, Sie können mehrere Briefe an verschiedene Adressen auf einmal signieren.
Ja, das ist möglich. Die eNachricht ist quasi eine reguläre E-Mail, mit und ohne Anhang – sicher übermittelt über KIM. Für eine unsignierte eNachricht benötigen Sie keinen Heilberufsausweis (HBA).
Innerhalb des eArztbriefes werden die Anhänge strukturiert mitgeschickt. Das bedeutet, sie genügen den Vorschriften beziehungsweise der Syntax einer festen Struktur.
Wenn Sie eArztbriefe empfangen, können Sie entscheiden, welche Dateien in die Karteikarte importiert werden. Die Datenstruktur kann in die Patientenkartei übernommen werden.
Vor dem Versenden eines eArztbriefes werden Sie von Ihrem PVS System aufgefordert den eArztbrief qualifiziert zu signieren. Dazu muss der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) in einem Kartenlesegerät gesteckt sein. Mittels Eingabe der PIN signieren Sie den eArztbrief.
Einen bereits vorliegenden eArztbrief können Sie als PDF-Anhang mit einer KIM-Nachricht versenden, aber nicht über das eArztbrief-Modul.
Die eNachricht ist quasi eine reguläre E-Mail, mit und ohne Anhänge – sicher übermittelt über KIM. Für eine unsignierte eNachricht wird kein Heilberufsausweis (HBA) benötigt. Für spezielle Anwendungen wie den eArztbrief oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) muss im Praxisverwaltungssystem (PVS) die Funktion eArztbrief oder eAU implementiert und für die Nutzung freigeschaltet werden. Arztpraxen erhalten seit 1. Juli 2020 eine Strukturförderpauschale als Zuschlag für das Versenden eines eArztbriefes über das eArztbrief-Modul über KIM. Um vergütungsfähig zu sein, muss der eArztbrief mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden.
Aktuell gibt es keine Verpflichtung zur Anbindung und Nutzung an bzw. von KIM, jedoch ist KIM seit dem 1. April 2021 die einzige Möglichkeit, eArztbriefe zu übermitteln. Seit 1. Oktober 2021 sind alle Arztpraxen zudem verpflichtet, die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkassen zu senden. Alle Arztpraxen, die eAU versenden, benötigen also einen KIM-Dienst.
Den eArztbrief können Sie wie gewohnt in der Praxissoftware erstellen und von dort versenden. Der Versand erfolgt verschlüsselt über KIM. Quelldokumente für die Arztbrieferstellung können Word-Dokumente (*.doc, *.docx, *.rtf), PDF-Dokumente (*.pdf) oder VhitG-Arztbriefe (*.xml) sein. Offene Dateiformate werden bei der Übermittlung in PDF-Dokumente umgewandelt.
KIM-E-Mails sind derzeit auf 25 MB inkl. Verschlüsselung und Signaturen begrenzt.
Das Ablegen und Speichern von Anhängen in einer eNachricht funktioniert wie in einem regulären E-Mail-Programm.
Das Ergebnis der Signaturprüfung ist in der KIM-eMail ersichtlich.
Der Virenschutz liegt in der Verantwortung der Praxen bzw. ihres Praxisverwaltungssystems und der IT-Verantwortlichen. Der Virenschutz sollte genauso gehandhabt werden wie auch sonst in der Praxis. Die IT- Sicherheitsrichtlinie zum Schutz sensibler Daten sieht vor, dass die Praxen aktuelle Virenschutzprogramme einsetzen müssen, um sowohl die sensiblen Daten als auch die Praxis selbst vor Schadsoftware zu schützen.
Die medizinischen Fachangestellten können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorbereiten und auch versenden. Aber die ausstellende Person muss sie mit eigenem eHBA qualifiziert elektronisch signieren. Die Papierbescheinigungen sind händisch vom Arzt zu unterzeichnen.
Sie erhalten eine Rückvergütung von ihrer zuständigen KV: Für die Einrichtung des KIM-Dienstes erhalten sie einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.
Ab dem 31. Dezember 2021 können alle Krankenkassen in Deutschland elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bearbeiten.
Die medizinischen Fachangestellten können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorbereiten und auch versenden. Aber die ausstellende Person, also die Ärztin oder der Arzt, muss sie mit eigenem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert elektronisch signieren. Die Papierbescheinigungen muss die Ärztin oder der Arzt händisch unterzeichnen.
SMC-B, elektronischer Praxisausweis und elektronische Praxis-/Institutionskarte sind synonyme Begriffe für eine Smart-Card, die zur Authentisierung der Praxis gegenüber der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingesetzt wird. Mithilfe eines Praxisausweises können zum Beispiel besonders geschützte Daten auf der eGK in einer Arzt- und Psychotherapeutenpraxis ausgelesen werden.
Der elektronische Arztausweis ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format. Er dient neben seiner klassischen Funktion als Sichtausweis auch als Instrument, die Zugehörigkeit zum Arztberuf in der digitalen Welt zu attestieren.
Sie unterzeichnen die eAU mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Hierbei können Sie wählen zwischen:
- Einzelsignatur: Sie geben jedes Mal die PIN ein.
- Stapelsignatur: Die eAU wird im Praxisverwaltungssystem gespeichert und Sie können später durch einmalige Eingabe der PIN den gesamten eAU-Stapel für verschiedene Kassen signieren.
- Komfortsignatur: Sie geben einmalig die PIN ein und können bis zu 250 Signaturen speichern und diese im Laufe des Tages „verbrauchen“.
Sofern Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Versendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine Fehlernachricht erhalten, gilt die eAU als erfolgreich übermittelt. Darüber hinaus können Sie beim Versenden der eAU zusätzlich auch noch eine Zustellbestätigung anfordern.
Die gematik informiert Patientinnen und Patienten über die eigene Website. Um das Wissen über die Möglichkeiten der Digitalisierung zu verbreiten, klären auch die Krankenkassen und viele Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten auf.
Sofern nicht innerhalb von 24 Stunden nach Versendung der eAU eine Fehlernachricht eintrifft, gilt die eAU als erfolgreich übermittelt. Darüber hinaus kann bei Versendung der eAU zusätzlich auch noch eine Zustellbestätigung angefordert werden.
Bei Privatversicherten zeigt das Praxisverwaltungssystem an, dass die digitale Übermittlung der eAU-Daten an die Krankenkasse nicht möglich ist. Für diese Patientinnen und Patienten kommt bis auf Weiteres das Ersatzverfahren zum Einsatz: Sie erhalten die Ausdrucke für Krankenkasse, Arbeitgeber und Versicherte in Papierform.
Die Patientinnen und Patienten sparen Porto und Zeit. Und die Praxen sparen perspektivisch auch Papier, das sie bislang für die Ausdrucke benötigen. KIM übermittelt sicher sensible Daten und ermöglicht eine schnelle und vernetzte Kommunikation im Gesundheitswesen. Und KIM ist sehr einfach zu handhaben. Zudem können Befunde von Fachärzten direkt an die Hausarztpraxen geschickt werden. MFA müssen Befunde nicht mehr einscannen und können diese dank KIM elektronisch gleich weiterverarbeiten.
Wenn Sie eine eAU falsch erstellen, können sie diese per Storno annullieren. Die Krankenkasse erkennt anhand der Krankenversicherungsnummer, um welche Versicherte oder welchen Versicherten es dabei geht.
Einträge in den TI-Verzeichnisdienst dürfen nur qualitätsgesichert vorgenommen werden. Diese Aufgabe ist gesetzlich geregelt. So pflegen die Kartenherausgeber die Stammdaten im Verzeichnisdienst. Für die SMC-B-(Praxisausweise) sind die kassen(-zahn)ärztlichen Vereinigungen und für den HBA die Ärzte(-Zahnärzte)kammern zuständig.
Es ist vorstellbar, dass Beantragung und Bewilligung von Therapien zukünftig auch über KIM direkt an die Krankenkassen geschickt werden können. Die genauen Festlegungen dazu müssen jedochvorab durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) definiert werden.
Jeder eArztbrief muss einzeln angelegt werden, denn er ist immer einem Patienten zugeordnet. Beim Versand eines Arztbriefes über KIMordnet die Praxissoftware einen empfangenen eArztbrief mithilfe der enthaltenen Informationen automatisch einer Patientin bzw. einem Patienten zu.
Im KIM-Verzeichnisdienst steht eine umfangreiche Suchfunktion mit verschiedenen kombinierbaren Suchkriterien zur Verfügung, auch eine Freitextsuche.
In der Regel sind Virenschutzprogramme nicht Bestandteil eines Praxisverwaltungssystems und daher gesondert zu installieren. Grundsätzlich liegt der Virenschutz in der Verantwortung der Praxen bzw. ihres Praxisverwaltungssystems und der IT-Verantwortlichen. Der Virenschutz bei KIM sollte genauso gehandhabt werden wie auch sonst in der Praxis. Die IT-Sicherheitsrichtlinie zum Schutz sensibler Daten sieht vor, dass die Praxen aktuelle Virenschutzprogramme einsetzen müssen, um sowohl die sensiblen Daten als auch die Praxis selbst vor Schadsoftware zu schützen.
Eine Arztpraxis kann über KIM eine Nachricht an mehrere Adressaten zeitgleich verschicken. Die Sicherheitsarchitektur von KIM sorgt dafür, dass der Konnektor die E-Mail-Adressaten durch öffentliche Zertifikate verschlüsselt. Die Konnektoren verhindern somit, dass Rundmails an hunderte oder tausende Adressaten geschickt werden.
Einen bereits vorliegenden eArztbrief können Sie als PDF-Anhang über eine KIM-Nachricht versenden, aber nicht über das eArztbrief-Modul.
Sie können Nachrichten mit ihren Anhängen sowohl im Gesendet– als auch Empfangen–Ordner einzeln abrufen. Anhänge können Sie einzeln oder gesammelt in die Patientenakte importieren.
Die Patientin wird während der eArztbrief-Erstellung zugeordnet. Sie können sie – falls dort schon vorhanden – aus der Liste auswählen, neu manuell im Praxisverwaltungssystem anlegen, importieren (aus BDT-Datei, HL7-Datei, XML-Datei) oder die Krankenversichertenkarte über den TI-Kartenleser einlesen. Die Software ordnet einen empfangenen eArztbrief mithilfe der enthaltenen Header-Informationen in der übermittelten XML-Datei auf Anforderung des Anwenders automatisch der Patientin zu. Ist eine systemseitige Zuordnung nach diesen Kriterien nicht möglich, informiert die Software Sie und erlaubt, den Brief manuell zuzuordnen.
Nein, das KIM-Adressbuch füllt sich sukzessive mit Adressen derjenigen, die tatsächlich an KIM teilnehmen. Mit der verpflichtenden Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden aber nahezu alle Teilnehmenden der TI im Verzeichnisdienst auffindbar sein.
Sie können den eArztbrief wie gewohnt mit der Praxissoftware erstellen und von dort versenden. Der Versand erfolgt verschlüsselt über KIM. Quelldokumente für die Arztbrieferstellung können Word-Dokumente (*.doc, *.docx, *.rtf), PDF-Dokumente (*.pdf) oder VhitG-Arztbriefe (*.xml) sein.
Der Virenschutz liegt in der Verantwortung der Praxen bzw. ihres Praxisverwaltungssystems und der IT-Verantwortlichen. Der Virenschutz sollte genauso gehandhabt werden wie auch sonst in der Praxis. Die IT- Sicherheitsrichtlinie zum Schutz sensibler Daten sieht vor, dass die Praxen aktuelle Virenschutzprogramme einsetzen müssen, um sowohl die sensiblen Daten als auch die Praxis selbst vor Schadsoftware zu schützen.
Im KIM-Verzeichnisdienst steht eine umfangreiche Suchfunktion mit verschiedenen kombinierbaren Suchkriterien zur Verfügung, auch eine Freitextsuche. Das Krankenhaus kann die Hausärztin also auch über ihren Namen, Postleitzahl, Ort und Straße finden, ohne die Betriebsstättennummer zu kennen.
Einen tagesaktuellen Überblick über die relevanten Schlüsselkennzahlen der Anwendungen der TI gibt es hier im TI-Dashboard der gematik: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard
Die bereinigte Fehlerquote (absolute Fehlerquote abzüglich erwarteter Fehlermeldungen im Rahmen von technischen Verbindungstests zwischen Arztpraxen und gesetzlichen Krankenkassen) – liegt bei 3,5 Prozent. Die Fehler sind grob auf zwei Fehlerkategorien zurückzuführen:
- Fehlerhafte Befüllung der Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch Praxisverwaltungssysteme
- Keine einheitliche Formatvalidierungen in den Systemen der gesetzlichen Krankenkassen
(Stand 26.01.2022)
Die KIM E-Mail-Adresse kosten Geld. Kosten für KIM werden auf Grundlage einer Finanzierungsvereinbarung mit den Krankenkassen erstattet. Nähere
Informationen dazu gibt es bei der KBV und der jeweiligen KV:
Informationen des KBV
sowie des GKV Spitzenverbandes
Beantragt werden kann die KIM E-Mail-Adresse bei einem KIM-Anbieter, oft über den jeweiligen Anbieter des Praxisverwaltungssystems (PVS)
Ja, es gibt für jede Nachricht eine Zustellbestätigung.
Wenn das Pflegeverwaltungssystem die Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umgesetzt hat, kann die Zuordnung automatisch erfolgen.
Das hängt von den Nutzungsfällen ab. Wenn Informationen ausschließlich für die Pflegefachkraft verschlüsselt werden sollen und auch nur der Arzt die Informationen entschlüsseln soll, kann ein HBA gebundenes Postfach verwendet werden.
Zunächst bekommt jede Institution, wie etwa ein Pflegeheim/Pflegedienst, eine eigene KIM E-Mail-Adresse. Diese setzt sich aus dem Namen der Institution beziehungsweise einem Personennamen zusammen und endet auf: @anbieter-domain.kim.telematik. Die Anbieter-Domain-Bezeichnung kann sich aus dem Namen des Anbieters ergeben oder auch vom Anbieter frei gewählt werden.Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere KIM E-Mail-Adresse einzurichten, beispielsweise für einzelne Pflegefachkräfte und Abteilungen, um so die Postfächer abzutrennen. Jede Institution kann selbst entscheiden, wie viele KIM-Adressen sie nutzen möchte.
Man kann pro SMC-B bis zu 100 E-Mailadressen verwalten.