
KIM
für Zahnarztpraxen
Schluss mit Papierbergen, verzögerter Bürokratie und Postversand. Mit KIM (Kommunikation im Medizinwesen) schicken Sie Anträge auf Heil- und Kostenpläne einer Zahnbehandlung direkt und sicher per KIM-Mail an die Krankenkasse. Deren Entscheidung, ob sie die Kosten für eine Zahnbehandlung übernimmt, liegt der Praxis wiederum unmittelbar via KIM vor – bei Standardvorgängen automatisiert sogar schon innerhalb weniger Minuten.
Vorteile für Ihre Zahnarztpraxis
Beantragen Sie Heil- und Kostenplan elektronisch über KIM bei der Krankenkasse. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben das EBZ (elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte) entwickelt, das über KIM nutzbar ist. Dank des EBZ sparen Sie Zeit und entlasten das Praxisteam. Die Teilnahme am EBZ ist für alle Vertragszahnärzte verbindlich. Mehr Informationen dazu bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
Sämtliche Kommunikation und Dokumentation erfolgt systemseitig. Die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt und auch die Patientin bzw. der Patient wissen sehr zeitnah, manchmal sofort, ob eine Behandlung von der Krankenkasse genehmigt wird. Dies gilt derzeit bei Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen, Kieferorthopädie, Parodontalerkrankungen und Zahnersatz.
Die Krankenkasse bewilligt über KIM gestellte Standardanträge umgehend digital.
Verwaltung, Papier und Aufwand spart Zeit und schont Ressourcen. Befundunterlagen bis zu einer Größe von 500 MB können problemlos verschickt und auf Knopfdruck abgerufen werden.
KIM ermöglicht auch die Nutzung der sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES). In der digitalen Welt ist die mit dem e-Zahnarztausweis erstellbare QES der handschriftlichen Unterschrift der Papierwelt rechtlich gleichgestellt.
Der zentrale Verzeichnisdienst (VZD) von KIM ist das Adressbuch aller, die an die TI angebunden sind. Im Organisationsverzeichnis finden Sie Kontaktdaten zu allen registrierten medizinischen Einrichtungen. Im Personenverzeichnis finden Sie alle Ärztinnen und Ärzte, die einen eHBA besitzen und sich im VZD registriert haben.
Fragen und Antworten
Sofern Dokumente wie z.B. ein eArztbrief oder eine eArbeitsunfähigkeitsbescheinigung in jedem Behandlungszimmer signiert werden sollen, ist es erforderlich, je ein Kartenterminal für die Eingabe der PIN vorzusehen.
Grundsätzlich genügt pro Praxis eine Adresse, welche an die SMC-B gekoppelt ist. Man kann aber je nach Bedarf weitere E-Mailadressen einrichten.
Das hängt davon ab, über welchen elektronischen Heilberufsausweis die E-Mail-Adresse eingerichtet ist.