E-Rezept: Gut vorbereitet ins neue Jahr!
Ab Januar 2024 wird das
elektronische Rezept zum Standard.
Haben Sie schon E-Rezepte ausgestellt? Das E-Rezept ist neuer Standard. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infos, Checklisten, Anleitungen sowie Erfahrungsberichte von Kolleginnen und Kollegen.
So funktioniert's:
Video-Schulungen zum E-Rezept
Hier finden Sie die Aufzeichnungen der Schulungsangebote von „gematik trifft: Kassenärztliche Vereinigungen zum E-Rezept“.
Am 20. September 2023 hat die gematik gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen in einem live übertragenen Podiumsgespräch einen Blick auf die notwendigen Anpassungen, zu erwartenden Vorteile und aktuellen Herausforderungen, mit denen sich Praxen bei der Umstellung auf das E-Rezept schon jetzt auseinandersetzen sollten, geworfen.
Die insgesamt 11 virtuellen Schulungen wurden ebenfalls aufgezeichnet. Erfahren Sie hier, wie die verschiedenen Praxisverwaltungssysteme die E-Rezept-Prozesse umgesetzt haben:
Die drei Einlösewege für das E-Rezept
Alle notwendigen Komponenten und Vorbereitungsschritte auf einen Blick:
Infomaterialien für Praxen
Erklärfilm für das Wartezimmer: Sie brauchen ein neues Rezept? Sparen Sie Zeit!
MP4 | 4 MB | 08.06.2023Erklärfilm für das Wartezimmer: So nutzen Sie die Vorteile der E-Rezept-App
MP4 | 3 MB | 13.06.2023FAQ
Das E-Rezept ersetzt weitestgehend den „rosa Zettel“ bei der Verschreibung rezeptpflichtiger Arzneimittel. Ärztinnen und Ärzte können das E-Rezept digital ausstellen und damit sicher im digitalen Gesundheitsnetzwerk, der sogenannten Telematikinfrastruktur, speichern. Patientinnen und Patienten können ihr E-Rezept mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), mit der App „Das E-Rezept“ oder auf Wunsch mit einem E-Rezept-Papierausdruck in der Apotheke einlösen: Die eGK wird in der Apotheke ins Terminal gesteckt, E-Rezept-App und Papierausdruck enthalten einen QR-Code der Verordnung, den die Apotheke einscannt. Mit der E-Rezept-App können Patientinnen und Patienten alternativ auch Medikamente bei der Apotheke zurücklegen oder – falls angeboten – per Botendienst liefern lassen.
Das E-Rezept kann in allen Apotheken in Deutschland eingelöst werden. Auch Online-Apotheken lösen das E-Rezept ein.
Sie können das E-Rezept mit der offiziellen App der gematik („Das E-Rezept“) nutzen. Auch Krankenversicherungen können die E-Rezept-Funktionalität in ihrer App anbieten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob bzw. ab wann diese Funktion bereits zur Verfügung steht.
Alle Ärztinnen und Ärzte sind seit dem 01.01.2024 verpflichtet, das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu nutzen.
E-Rezepte werden von der/dem verordnenden Ärztin/Arzt qualifiziert elektronisch signiert. Die Apotheke überprüft diese Signatur im Rahmen der Abgabe des Medikaments. Zudem sind E-Rezepte nur einmalig einlösbar.
Privatversicherte Menschen können E-Rezepte erhalten, sofern ihre Krankenversicherung bereits eine digitale Identität (sog. GesundheitsID) und den sogenannten „Online Check-in“ anbietet.
(Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäuser sind verpflichtet, gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2024 elektronische Rezepte in der Regelversorgung auszustellen. Damit startet die Ablösung des Muster 16, dem „rosa Zettel“, bis auf wenige Ausnahmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel.
Das E-Rezept ist für Patientinnen und Patienten kostenlos.
Welche Rezepttypen bereits per E-Rezept funktionieren, können Sie dieser Liste entnehmen:
- Apothekenpflichtige Arzneimittel („Rosa Rezept“)
- Empfehlungen der Ärztin bzw. des Arztes („Grünes Rezept“)
- Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel für Kinder unter 12 Jahren
- Privatrezept für GKV-Versicherte („Blaues Rezept“)
- Hinweis: „Wunscharzneimittel“ können von Apotheken gegen Aufzahlung abgegeben werden
- Eine Übersicht finden Sie hier https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/E-Rezept/Infomaterial/gematik_eRezept_Medikamente_Praxen_RGB-1.pdf
E-Rezepte haben die gleiche Gültigkeit wie Papierrezepte. Sie können 28 Tage zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Anschließend können sie als Selbstzahlerrezept bis zum Ablauf der Gültigkeit eingelöst werden, also insgesamt 3 Monate nach Ausstellung. E-Rezepte werden 100 Tagen nach der Einlösung automatisch gelöscht. Versicherte können ihr E-Rezept selbst löschen – auch ohne dass das E-Rezept eingelöst wurde. E-Rezepte, die nicht eingelöst wurden, werden automatisch zehn Tage nach Ablauf der Rezeptgültigkeit (Datum der Rezeptausstellung + 92 Kalendertage) gelöscht.
Auch Kinder können E-Rezepte erhalten. Diese können Sie entweder mit der elektronischen Gesundheitskarte (falls vorhanden) oder dem Papierausdruck einlösen. Über die Familienfunktion in der E-Rezept-App können Sie zudem die Rezepte Ihrer Kinder und anderer Angehörigen verwalten.
Für die meisten apothekenpflichtigen Medikamente können Patientinnen und Patienten ein E-Rezept erhalten. Für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel ist es seit dem 1. Januar 2024 für die gesetzlich Versicherten sogar verpflichtend. Sie können es mit der Gesundheitskarte, der App oder dem Ausdruck einlösen. Privatversicherte benötigen eine GesundheitsID ihrer Krankenversicherung.
Doch es gibt Ausnahmen, für die das elektronische Rezept (noch) nicht gilt, sondern die bisherigen Verfahren und Verordnungen weiterhin greifen.
- Welche Personengruppen bekommen noch keine E-Rezepte?
Versicherte von sonstigen Kostenträgern, wie zum Beispiel Postbeamte, die über die Postbeamtenkrankenkasse versichert sind, oder (Bundes-) Polizistinnen, die über die Heilfürsorge versichert sind
- Noch nicht zulässig sind aktuell E-Rezepte für:
- Betäubungsmittel
- Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid
- Heilmittel (also z. B. Logopädie, Physiotherapie etc.)
- Hilfsmittel (also z. B. Gehhilfen, Bandagen)
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA, sog. „Apps auf Rezept")
- Andere Produkte, die auf dem „rosa Rezept“ verordnet werden können, wie Teststreifen, Verbandmittel etc.
- Außerklinische Intensivpflege
- Häusliche Krankenpflege
- Soziotherapie