Von der Digitalisierung profitieren!
Informationen für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte
Als Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte sitzen Sie an der Schaltzentrale Ihrer Praxis. Sie organisieren, kommunizieren und halten die Patientinnen und Patienten bei Laune – auch wenn sie auch mal länger im Wartezimmer sitzen müssen. Sie sind unverzichtbar und sorgen dafür, dass der Laden läuft. Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten sichern Sie die Gesundheitsversorgung von Millionen Menschen in Deutschland. Damit das auch weiterhin gelingt, muss Ihre Praxis optimal ausgestattet sein. Die gematik unterstützt Sie dabei. E-Rezept, elektronische Patientenakte oder KIM – die digitalen Anwendungen der gematik machen Alltägliches einfacher und schneller.
Mit unseren Infomaterialien erfahren Sie, wie Sie Ihre Praxis für die digitale Zukunft rüsten. In unserem FAQ beantworten wir zudem einige Fragen, die uns von Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellte erreicht haben.
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Gewinnen Sie Zeit und behalten Sie den Überblick
Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt Ihre Praxis schnell und sicher mit anderen Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Damit gelangen Sie einfacher an alle medizinischen Informationen, die für die Behandlung benötigt werden. So gewinnen Sie wertvolle Zeit für das Wichtigste: Ihre Patientinnen und Patienten.
Ausdrucken, dem Arzt oder der Ärztin vorlegen, unterschreiben lassen, in die Post geben: all das ist mit dem elektronischen Arztbrief Geschichte. Über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) können Sie Patientendaten innerhalb von wenigen Sekunden austauschen – und das unter höchsten Sicherheitsbestimmungen.
E-Rezept: Rezepte ohne Aufwand
Rezepte mit wenigen Klicks erstellen – das geht mit dem E-Rezept. So sparen Sie nicht nur Papier, sondern auch unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten.
Notfalldaten: Im Ernstfall schnell eingreifen
Über die Notfalldaten können wichtige Informationen – wie zum Beispiel Vorerkrankungen – auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.
Elektronische Patientenakte: Alles auf einen Blick
Mit der elektronischen Patientenakte können Sie sich schnell einen guten Überblick über die Gesundheit ihrer Patientinnen und Patienten verschaffen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden – mit unserem (Z)MFA-Newsletter
Wie hilft die Digitalisierung bereits heute, um Ihren Arbeitsalltag zu verbessern? Und auf welche Erleichterungen können Sie sich in Zukunft freuen? Mit unserem (Z)MFA-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden, was den Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen angeht. Jetzt anmelden und keine Neuigkeiten mehr verpassen!
Fragen und Antworten
Um digitale Anwendungen wie das E-Rezept implementieren zu können, benötigen (zahn-)medizinische Praxen ein Software-Update des Praxisverwaltungssystem. Über den TI-Score lässt sich einsehen, welche Softwareanbieter bestimmte Anwendungen bereits eingeführt hat.
Hier gelangen Sie zum TI-Score für das E-Rezept sowie zum TI-Score für die ePA.
Das E-Rezept ermöglicht die digitale Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln: Mit wenigen Klicks wird es im Praxisverwaltungssystem erstellt, und digital an den Patienten übermittelt. Händische Unterschriften und unnötige Wege innerhalb der Praxis zur Unterzeichnung von Rezepten entfallen.
Mit KIM lassen sich Befunde, wie Labordaten oder Röntgenbilder, Arztbriefe, Heil- und Kostenpläne, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, Abrechnungen oder Daten für Disease-Management-Programme verschicken. Zudem können mit der eNachricht, vergleichbar mit einer E-Mail, weitere Dokumente als Anhang sicher über KIM versendet werden.
Medizinischen Fachangestellten können elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) vorbereiten und auch versenden. Wie auch bei der analogen Bescheinigung bleibt die ausstellende Person jedoch die jeweilige Ärztin oder der jeweilige Arzt, welche sie mit eigenem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert elektronisch signieren muss.
Die ePA kann durch den Patienten und durch von ihm berechtigten Praxen befüllt werden. Wer in der Praxis den Upload eines Dokuments vornimmt, kann binnenorganisatorisch geklärt werden. Zu den Einrichtungen, die berechtigt werden können, gehören Arztpraxen (Hausärzte, Fachärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte), Apotheken und Kliniken.