16.05.2019

Aktuelles | E-Rezept: gematik erhält Auftrag für Projektleitung

Mit Beschluss ihrer Gesellschafter vom 15.05.2019 ist die gematik beauftragt, ein Projekt zum elektronischen Rezept aufzusetzen, um die erforderlichen Maßnahmen zur Übermittlung elektronischer Verordnungen in Abgleich mit dem ,Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung‘ zu erarbeiten.

Die gematik erarbeitet nun die Konzepte und Spezifikationen für das E-Rezept und berücksichtigt dabei die Praxistauglichkeit für die von ihr zu verantwortenden Prozesse und Komponenten. Erfahrungen aus laufenden Pilotprojekten werden ebenfalls einbezogen.

 

Zum Hintergrund: Der Entwurf des GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) im SGB V §291a Abs. 5d enthält den Auftrag an die gematik, bis zum 30. Juni 2020 die erforderlichen Maßnahmen (Spezifikationen und Zulassungsverfahren) zu schaffen, damit ärztliche Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel in elektronischer Form übermittelt werden können.

Die gematik hat demgemäß ein Projekt zur Umsetzung dieser Aufgaben aufgesetzt. Projektbeauftragte Gesellschafter sind der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV).

Bereits seit einigen Monaten ist die gematik mit dem Projekt befasst; durch den Gesellschafterbeschluss vom 15.05.2019 hat sie den Auftrag dazu nun auch offiziell erhalten.