21.02.2019

Aktuelles | ePA: gematik hält Umsetzung der Spezifikationen für praktikabel

„Das im Dezember 2018 veröffentlichte Dokumentenpaket zur elektronischen Patientenakte ist der Konsens aller maßgeblichen Akteure im Gesundheitssystem. Die Spezifikationen sind das Ergebnis der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Sie wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit entwickelt.

Dabei wurde konsequent auf nationale und internationale Standards gesetzt – soweit die Standards geeignet sind, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Wo dies über einzelne bestehende Standards nicht möglich ist, hat die gematik – wo nötig – ergänzt und erweitert. In Summe ist so eine für Deutschland gesetzeskonforme Lösung entstanden, die weitgehend internationalen Standards folgt. Eine Lösung, die sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte echten Mehrwert in der medizinischen Versorgung bietet. Ein Mehrwert, den im Übrigen auch die Bundesärztekammer sowie Vertreter der Patientenverbände als solchen anerkennen und hervorheben.

Wir haben bereits Ende Januar 2019 in mehreren Informationsveranstaltungen damit begonnen, über die Spezifikationen, die verwendeten Standards und die gesetzlichen Vorgaben zu informieren, um vermeidbare Fehlinterpretationen zu verhindern.  Wir werden weitere Informationsveranstaltungen anbieten und sind überzeugt davon, dass die Umsetzung der elektronischen Patientenakte mit der kompetenten Beratung der gematik auf Basis unserer Vorgaben machbar ist.“