26.06.2019

Pressemitteilung | Erster Gesundheitsdatendienst mit elektronischer Fallakte im TI-Bestätigungsverfahren

Mit einer elektronischen Fallakte tauschen verteilt ansässige Ärzte medizinische Daten im Zusammenhang mit einem komplexen Krankheitsfall eines Patienten auf digitalem Wege aus. Anders als bei der elektronischen Patientenakte, ist die elektronische Fallakte auf genau einen Krankheitsfall bezogen und wird von den behandelnden Ärzten geführt.

Mit der angestrebten Bestätigung der gematik sollen die Leistungsmerkmale der Telematikinfrastruktur für die elektronische Fallakte nutzbar werden. Das betrifft beispielsweise die Authentisierung mittels Institutionskarte (SMC-B) eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis. Dabei wird aus der Anmeldung am Primärsystem einer medizinischen Einrichtung eine Berechtigung zur Nutzung der EFA abgeleitet. Ergebnis: Der Komfort für Anwender steigt, der administrative Aufwand sinkt.

Im Zuge eines Bestätigungsverfahren können Anbieter – bei entsprechender Berechtigung – ihre Anwendungen von der gematik für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur prüfen und aufnehmen lassen. Bestätigung heißt der Nachweis der funktionalen, betrieblichen sowie sicherheitstechnischen Eignung. ,Weitere elektronische Anwendungen‘ sind laut Gesetz Anwendungen des Gesundheitswesens und der Gesundheitsforschung, die über die gesetzlich geregelten Fachanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte hinausgehen.

 

Zum Hintergrund: Die gematik hat die Aufgabe, eine interoperable und kompatible Telematikinfrastruktur (TI) zu schaffen und sicherzustellen, dass die angebotenen Komponenten und Dienste sowie Dienstleistungen den Anforderungen der Interoperabilität und Sicherheit entsprechen. Dabei soll eine diskriminierungsfreie Nutzung der TI auch für weitere elektronische Anwendungen des Gesundheitswesens sowie der Gesundheitsforschung gewährleistet werden. Die (im Unterschied zur elektronischen Patientenakte) ausschließlich von Leistungserbringern geführte elektronische Fallakte (EFA), die die medizinischen Daten des Behandlungsfalls eines Patienten den beteiligten Medizinern sektorenübergreifend zugänglich macht, lässt ein umfassendes Bild der Behandlung zu und verbessert somit die Versorgung des Patienten. Die EFA ist bereits mehrfach im deutschen Gesundheitswesen im Einsatz. Mit dem Standard EFA 2.0 des Vereins Elektronische FallAkte wird die Interoperabilität der Fallakten sichergestellt.