18.03.2019

Pressemitteilung | Statement der gematik: Standards setzen im digitalen Gesundheitssystem Deutschlands: die elektronische Patientenakte

An diesem Vorhaben beteiligt sind die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, die Mitglieder des gematik-Beirats (Vertreter der Länder, der Patienten, der Industrie, der Wissenschaft und weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die gematik trifft Festlegungen zu Fachanwendungen, die die Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern sollen. Sie wurde dazu vom Gesetzgeber beauftragt und hält sich dabei an die gesetzlichen Regelungen und Rahmenvorgaben der gesundheitlichen Selbstverwaltung in Deutschland. Bei der Erstellung der Vorgaben stehen der Versicherte und sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, der höchstmögliche Schutz medizinischer Informationen wie auch der Leistungserbringer und sein versorgungsorientiertes Handeln im Mittelpunkt. Die Interessen der Leistungserbringer und der Versicherten werden also gleichermaßen berücksichtigt.

Alle normativen Vorgaben für eine Fachanwendung und die dafür notwendigen Komponenten bzw. Dienste der Telematikinfrastruktur hält die gematik in Konzept- und Spezifikationsdokumenten fest. Diese beschreiben die Anforderungen, um die Funktionalität, Interoperabilität, Betriebsstabilität und das erforderliche Datenschutz- und Informationssicherheitsniveau sicherzustellen. Mit der Veröffentlichung der Spezifikationen treten diese in Kraft und bilden die verbindliche Grundlage für das Zulassungsverfahren der gematik. Nur wenn alle in den veröffentlichten Spezifikationen enthaltenen Vorgaben an die Produkte der Industrie erfüllt sind, werden diese von der gematik zugelassen. Erst dann dürfen die Anbieter eine Fachanwendung über die Telematikinfrastruktur betreiben. Die Sicherheitsvorgaben werden gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erarbeitet.

Die Spezifikationen der gematik basieren stets auf gültigen Normen, Standards und Profilen – soweit diese geeignet sind, die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der gesundheitlichen Selbstverwaltung in Deutschland umzusetzen. Dies erlaubt es der Industrie, weite Teile bereits vorhandener Implementierungen zu verwenden. So wurden für die Spezifikationen zur elektronischen Patientenakte etwa IHE-Profile sowie IHE-Value Sets als grundlegende Basis einbezogen. Dort, wo die vorhandenen Profile und Normen nicht ausreichen, um alle fachlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen an die Fachanwendung zu erfüllen, wurden diese ergänzt.

Diese Ergänzungen hat die gematik mit den an den Festlegungen beteiligten Akteuren des Gesundheitswesens abgestimmt und zu einer Gesamtvorgabe für die elektronische Patientenakte zusammengeführt. Die elektronische Patientenakte ist somit das konsentierte Ergebnis aller an den Festlegungen beteiligten Akteure im Gesundheitswesen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, über das Interoperabilitätsverzeichnis vesta (https://www.vesta-gematik.de) die Vorgaben der gematik öffentlich zu kommentieren.

Im Dezember 2018 wurde ein Dokumentenpaket zur bundesweiten elektronischen Patientenakte (Stufe 1.0) veröffentlicht. Nun kann die Industrie mit der Umsetzung beginnen und die Spezifikationserweiterungen der Stufe 1.1 in ihre laufende Implementierung einfließen lassen. Dabei berät die gematik die Industrie und fördert den Informationsaustausch. Erst kürzlich haben Dialogveranstaltungen der gematik mit Industrievertretern stattgefunden, weitere werden folgen.

Im Rahmen des kontinuierlichen Dialogs mit der Industrie ist die gematik zudem offen für Verbesserungen und Korrekturen im Detail. Änderungsvorschläge der Industrie bzw. der Industrieverbände werden berücksichtigt, sofern diese unter Wahrung der einzuhaltenden Qualitätsstandards geeignet sind, die Aufwände der Industrie zu reduzieren und damit gleichzeitig die konsentierten Ziele erreicht werden.

Gemeinsames Ziel muss es sein, dass gemäß dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen.

Alle Industriepartner und Verbände sind entsprechend eingeladen, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte zu beteiligen.