Die gematik hat die Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht. Dies ist die Grundlage für die Krankenkassen, um digitale Identitäten zu entwickeln. Erste Krankenkassen werden bereits im Laufe dieses Jahres ihren Versicherten die digitale GesundheitsID anbieten; ab dem 1.1.2024 sind sie dazu verpflichtet. Die Nutzung bleibt für Anwender:innen freiwillig. Der Zugang zu Online-Gesundheitsanwendungen soll damit erleichtert und über das Smartphone intuitiver werden. Digitale Identitäten ermöglichen es Versicherten, sich künftig über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte einzuloggen. Bekannt ist das bereits aus vielen anderen Lebensbereichen, z. B. beim Zugang zum Bankkonto, Login zum Twitter-Account oder beim Entsperren des Smartphones.
Ab 2026 kommt eine weitere Funktion hinzu: Patient:innen brauchen dann keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mehr als Versicherungsnachweis in der Praxis, sondern können sich mit ihrer digitalen Identität ausweisen. Dies ist ein wesentlicher Schritt in die kartenunabhängige Zukunft der Telematikinfrastruktur (TI).
Um den Einsatz der digitalen Identität vor Missbrauch zu schützen, ist die gängige 2-Faktor-Authentifizierung vorgesehen. Dazu erfolgte eine einvernehmliche Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). In der veröffentlichten Spezifikation sind deshalb vorerst nur folgende Optionen zulässig: Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN. Möchte der Versicherte z.B. seine E-Rezept-App nutzen, muss er dies in den meisten Fällen über die Online-Ausweisfunktion seines Personalausweises machen oder über seine eGK mit zugehöriger PIN.
Erweiterung der Spezifikation
Die gematik und die Krankenkassen setzen sich außerdem für eine dauerhaft einfache und komfortable Anmeldung ein, damit digitale Anwendungen von möglichst vielen Menschen in Deutschland genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Optionen, auf Karten bei der Anmeldung zu verzichten und biometrische Merkmale zu nutzen.
In vielen anderen europäischen Staaten wird dies ebenfalls so gehandhabt. Um solche Lösungen anbieten zu können, sieht das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) die Möglichkeit einer Erweiterung der Spezifikation vor. Hierzu steht die gematik aktuell mit ihren Gesellschaftern sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) und dem Bundesamt für Informationstechnik (BSI) im Austausch.
Link zur Spezifikation: https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/downloadcenter/releases#c7184