ePA für alle
Apotheken
Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für Apotheken, die mit der ePA für alle arbeiten werden. Besserer Überblick für Sie und ein besserer Service für Ihre Kundinnen und Kunden: Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue elektronische Patientenakte für ihre Versicherten anlegen. Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit dem zu widersprechen. Durch die ePA für alle bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Apothekenalltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
Print-Infopaket
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Vorteile für Aptheken
Relevante Daten sind einfacher zugänglich
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Sie in der Apotheke automatisch auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Kundin oder der Kunde dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Medikationsliste zur Information
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. In der Medikationsliste werden ausgestellte und eingelöste E-Rezepte automatisch übertragen. Bei diesen müssen Sie also nicht selbst aktiv werden.
Mehr Sicherheit und bessere Beratung
Durch die Medikationsliste können Probleme oder Wechselwirkungen schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden. So können Sie Ihre Kundinnen und Kunden noch umfassender beraten.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Downloads für Apotheken
Infomaterialien für Apotheken
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Erklärvideos
Dr. pharm. Benedikt Bühler über die ePA für alle
FAQ
Apothekerinnen und Apotheker können während des Zugriffs zu Versorgungszwecken auf einen Großteil der ePA Daten zugreifen. Unterbunden sind die Einsicht von bspw. Zahnbonusheft oder auch eAU Daten – wenn keine Widersprüche vorliegen oder Dokumente verborgen wurden.
Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, Institutionen für einen ePA-Zugriff zu sperren. Dies ist über die ePA-App oder über die Ombudsstelle der entsprechenden Krankenkasse möglich.
Die Voraussetzung für einen Zugriff auf die ePA durch eine Apotheke, ist dass der Versicherte in der Apotheke seine eGK gesteckt hat oder eine Berechtigung per ePA App vergeben hat. Ansonsten kann ein Widerspruch immer nur für einzelne Institutionen abgegeben werden. Ein grundsätzlicher Widerspruch zum ePA-Zugriff für einen bestimmten Sektor, also wie hier im Beispiel Apotheken generell, ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Verordnungsdaten werden in der eML angezeigt. Es ist erkenntlich, dass das Rezept nicht eingelöst wurde.
Die ePA bildet die Datengrundlage, die für einen AMTS-Check genutzt werden kann. Der Check selbst kann dann bei entsprechender Verfügbarkeit eines AMTS-Moduls im Primärsystem durchgeführt werden.