ePA für alle
Praxen
Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für Praxen, die mit der ePA für alle arbeiten werden. In der ePA für alle werden relevante medizinische Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfacher zugänglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit dem zu widersprechen. Auch private Krankenversicherer können ihren Versicherten die ePA für alle anbieten. Durch die ePA für alle bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Praxisalltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
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Vorteile für Praxen
Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich
Mit der ePA für alle können Ärztinnen und Ärzte im Versorgungsalltag direkt auf die medizinischen Daten der Patientinnen und Patienten zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Versorgung wird individueller
Arztbriefe, Bildbefunde, Laborbefunde und Operationsberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. So liegen Ihnen auch die gesammelten Informationen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen vor – ohne Hinterherzutelefonieren. Vorerkrankungen sind in der ePA dokumentiert, aber auch Koexistenzen zwischen zwischen Krankheiten lassen sich schneller feststellen.
Behandlungskontext flexibel verlängern
Der Behandlungskontext dauert standardmäßig 90 Tage an. Patientinnen und Patienten können sich aber dafür entscheiden, Ihnen über die 90 Tage hinaus Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte, mithilfe ihrer ePA-App, zu geben. Das ist vor allem für Hausärztinnen und -ärzte von Vorteil. So können Sie jederzeit Zugriff die behandlungsrelevanten Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einsehen.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden alle verschriebenen und eingelösten Rezepte einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Downloads für Praxen
Infomaterialien für Praxen
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Erklärvideos
Dr. Andreas C. große Bockhorn zur ePA für alle
Infoveranstaltung "gematik digital: ePA für alle - Praxen"
FAQ
Dokumente können nur hochgeladen werden, wenn sie eine Größe von 25 MB nicht überschreiten.
Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen.
Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.
Technisch ist es möglich, mehrere Dokumente zusammen herunterzuladen.
Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution.
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.