ePA für alle
Krankenhäuser
Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für Krankenhäuser, die mit der ePA für alle arbeiten werden. Dank der ePA für alle sind relevante medizinische Daten Ihrer Patientinnen und Patienten auch einrichtungsübergreifend zugänglich und können somit bereits in der vorstationären Aufnahme und in der Fallbesprechung berücksichtigt werden. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen. Jede und jeder Versicherte hat die Möglichkeit, dem zu widersprechen.
Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Einige Unternehmen stellen bereits eine ePA zur Verfügung, andere arbeiten daran. Wird eine ePA angeboten, entscheiden Privatversicherte selbst, ob sie diese nutzen möchten.
Durch die ePA für alle bekommen Sie viele neue Möglichkeiten im Klinikalltag. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.
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Vorteile für Krankenhäuser
Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich
Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Ärztinnen und Ärzte automatisch auf die Daten zugreifen. Das hilft vor allem, wenn die Zeit knapp ist. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.
Versorgung wird individueller
Arztbriefe, Bildbefunde, Laborbefunde und Operationsberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. So liegen Ihnen künftig auch die gesammelten Informationen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Behandlungskontext vor – ohne sich auf unsichere Angaben der Patientinnen und Patienten zu verlassen oder bei Praxen Hinterherzutelefonieren. Vorerkrankungen sind in der ePA dokumentiert, aber auch Koexistenzen zwischen Krankheiten lassen sich schneller feststellen.
Medikation wird übersichtlich
In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden von Beginn an alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.
Daten sind geschützt
Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.
Downloads für Krankenhäuser
Infomaterialien für Krankenhäuser
In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
Erklärvideos
Statements aus der Praxis
FAQ
In der KBV IT- Sicherheitsrichtlinie (https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php) werden Vorgaben für die Austattung von Praxen gemacht.
Über die ePA werden keine Anordnungen im Krankenhaus gemacht. Die ePA wird aller Voraussicht nach für die Anmnese und bei Entlassung eine Rolle spielen.
Das ist so lange möglich, wie die die Institution Zugriff auf die elektronische Patientenakte hat.
Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution.
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.
In der Regel sollte das Einstellen von der Institution übernommen werden, die bspw. den Befund erhoben hat. In der Realität kann das in manchen Konstellationen nicht umsetzbar sein, wenn bspw. die erstellende Institution die Patientin oder den Patienten nie gesehen hat (zum Beispiel bei einem Laborauftrag).