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ePA für alle

Reha

Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für Reha-Einrichtungen, die mit der ePA für alle arbeiten werden. Alle relevanten medizinischen Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfach zugänglich – das wird mit der ePA für alle möglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen, außer die Versicherten widersprechen dem. Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten. Dadurch ergeben sich auch für das Personal in Reha-Einrichtungen neue Möglichkeiten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden zahlreiche Infomaterialien zum Download.

Vorteile für die Reha

Gesundheitsdaten sind im Versorgungsalltag zugänglich

Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Für die Reha ist eine Institutionsberechtigung vorgesehen. Das heißt: Alle Heilberuflerinnen und Heilberufler einer Einrichtung, also zum Beispiel einer Reha-Klinik, und ihre Mitarbeitenden können auf die ePA zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient vorher zugestimmt hat.

Informationen gehen nicht verloren

Arztberichte, Diagnosen, Entlassbriefe, Befunde, verordnete Medikamente sowie Reha- und Therapiepläne: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. Diese Daten sind im Behandlungskontext für Ärztinnen, Apotheker und Physiotherapeuten direkt sichtbar und sorgen für einen schnellen Überblick. Das gilt sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.

Medikation wird übersichtlich

In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden von Beginn an alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. In einem zukünftigen Update wird auf der Medikationsliste aufbauend der Medikationsplan zur ePA hinzugefügt. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden. 

Vorsorgevollmacht bei Bedarf

Wenn Menschen mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen (z. B. Demenz) die ePA nicht eigenständig bedienen können, gibt es zwei Möglichkeiten: Dritte, die über eine Vorsorgevollmacht verfügen, können die ePA im Namen der Patientin oder des Patienten direkt bedienen und verwalten. Alternativ können Dritte (zum Beispiel Freundinnen, Freunde oder Angehörige) technisch berechtigt werden, um bei Bedarf für die Patientin oder den Patienten zu handeln.

Downloads für Reha-Einrichtungen

Infomaterialien für Reha-Einrichtungen

In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
 

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Prof. Dr. med. Björn Hauptmann über die ePA für alle

FAQ

Ist es technisch möglich, eine größere Menge an Dokumenten gemeinsam herunterzuladen?

Technisch ist es möglich, mehrere Dokumente zusammen  herunterzuladen.

Können privat Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, obwohl sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben?

Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen. 

Muss die empfangende oder die sendende Einrichtung dafür sorgen, dass ein Dokument in die ePA eingestellt wird?

In der Regel sollte das Einstellen von der Institution übernommen werden, die bspw. den Befund erhoben hat. In der Realität kann das in manchen Konstellationen nicht umsetzbar sein, wenn bspw. die erstellende Institution die Patientin oder den Patienten nie gesehen hat (zum Beispiel bei einem Laborauftrag).

Ist es möglich, dass ein Dokument nur für ausgewählte Ärztinnen und Ärzte auf sichtbar gestellt werden kann?

Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.

Wie sorge ich vor Ort in meiner Einrichtung dafür, die Daten in der ePA zu schützen?

In der KBV IT- Sicherheitsrichtlinie (https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php) werden Vorgaben für die Austattung von Praxen gemacht. 

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