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Start der ePA für alle

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ePA für alle

Zahnarztpraxen

Auf dieser Themenseite finden Sie wichtige Informationen für Zahnarztpraxen, die mit der ePA für alle arbeiten werden. In der ePA für alle werden relevante medizinische Daten Ihrer Patientinnen und Patienten einfacher zugänglich. Ab Januar werden die gesetzlichen Krankenkassen die neue ePA für ihre Versicherten anlegen – es sei denn, sie widersprechen. Auch private Krankenversicherungen dürfen ihren Versicherten eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bietet die ePA für alle neue Möglichkeiten im Praxisalltag und verschafft Ihnen einen besseren Überblick. Auf dieser Seite erfahren Sie, was Sie mit der ePA für alle erwartet und finden vermehrt auch Infomaterialien zum Download.

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Vorteile für Zahnarztpraxen

Die Gesundheitsdaten sind besser nutzbar

Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Zahnärztinnen und -ärzte automatisch auf die Daten zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient dem Zugriff nicht widersprochen hat. Für privatversicherte Patientinnen erfolgt der Zugriff nur auf Anfrage.

Versorgung wird individueller

Arztbriefe, Bildbefunde, Laborbefunde und Operationsberichte: All das kann künftig in der ePA gebündelt werden. So liegen Ihnen auch die gesammelten Informationen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Behandlungskontext vor – ohne Hinterherzutelefonieren. Standardmäßig dauert der Behandlungskontext 90 Tage an. Patientinnen und Patienten können sich aber dafür entscheiden, Ihnen mithilfe ihrer ePA-App über die 90 Tage hinaus Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte zu geben.

Medikation wird übersichtlich

In der Medikationsliste, die in der ePA integriert ist, werden alle verschriebenen Medikamente einer Patientin bzw. eines Patienten angezeigt. Probleme oder Wechselwirkungen können so schneller erkannt werden. Auf die Medikationsliste setzt zukünftig ein Medikationsplan auf, der noch mehr Funktionen bietet. Beispielsweise können dann die Informationen institutionsübergreifend gepflegt und mit Einnahmehinweisen ergänzt werden.

Daten sind geschützt

Die ePA für alle funktioniert nach modernen Sicherheitsstandards. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar. Nur Patientinnen und Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Heilberuflerinnen und Heilberufler haben die Möglichkeit, Daten aus der ePA für alle abzurufen.

Downloads für Zahnarztpraxen

Infomaterialien für Zahnarztpraxen

In unserem Download-Portal finden Sie Infomaterialien, Erklärvideos und Grafiken zum Herunterladen.
 

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Klickstrecke: ePA im zahnärztlichen System

ePA im zahnärztlichen System

In dieser Klickstrecke sehen Sie beispielhaft, wie die ePA für alle in einem Zahnarzt-Praxisverwaltungssystem (ZPVS) genutzt werden kann. 

Mit Klick auf Buttons in dieser Anwendung kann eine Datenübertragung an die Figma, Inc. in die USA statt (sog. Drittseite) erfolgen. Wir haben keinen Zugang zu den Cookies oder anderen Funktionen, die von Figma, Inc. eingesetzt werden, noch können wir diese kontrollieren. Diese Drittseite unterliegt nicht den Datenschutzbestimmungen der gematik.

Dr. Markus Sagheri über die ePA für alle

Infoveranstaltung "gematik digital: ePA für alle - Zahnarztpraxen"

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FAQ

Mit welchen Sicherungsmechanismen stellen Praxen und Krankenhäuser sicher, dass Mitarbeitende nicht illegal Daten herunterladen können?

Hier gelten die gleichen Sicherungsmechanismen, die auch erforderlich sind, wenn ein Krankenhaus Zugang zu den Patientenakten im Krankenhaus-Informationssystem gewährt. Wenn eine Person in einer Einrichtung auf die ePA zugreifen will, muss sie sich authentisieren. Das  funktioniert über die sogenannte Institutionskarte, die SMC-B-Karte. Damit identifiziert sich die Person gegenüber dem ePA-System als Teil einer medizinischen Institution. 
Im zweiten Schritt prüft die Akte selbst zuerst, ob ein Behandlungskontext für die jeweilige Einrichtung besteht. Dieser gilt ab Stecken eGK vor Ort oder ab Freischaltung des Zugriffsrechts in der ePA-App für standardmäßig 90 Tage. In diesem Zeitraum besteht damit das Zugriffsrecht auf die jeweilige ePA. Der Zeitraum kann in der ePA-App allerdings auch beendet oder verlängert werden.

Wird das Bonusheft automatisch aktualisiert, wenn die 01 abgerechnet wird?

Das Zahnbonusheft als MIO muss von der Institution befüllt und mit der SMC-B signiert werden.

Können privat Versicherte eine elektronische Patientenakte (ePA) erhalten, obwohl sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) haben?

Ja, privat Versicherte können eine ePA erhalten, auch wenn sie keine eGK haben. Versicherte müssen über die ePA-App ihrer privaten Krankenversicherung dann die Zugriffsrechte für die Leistungserbringerinstitutionen aktiv erteilen. 

Was ist die maximale Dateigröße bei einem Upload in die ePA?

Dokumente können nur hochgeladen werden, wenn sie eine Größe von 25 MB nicht überschreiten. 

Ist es möglich, dass ein Dokument nur für ausgewählte Ärztinnen und Ärzte auf sichtbar gestellt werden kann?

Nein, es ist nicht möglich, ein einzelnes Dokument nur für bestimmte Ärztinnen und Ärzte bzw. für bestimmte medizinische Einrichtungen sichtbar zu stellen. Ein Verbergen ist immer nur für alle Institutionen möglich.

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